Mit 1,7 Promille aus der Kurve geflogen

Gewalt und Verbrechen / 26.11.2025 • 13:06 Uhr
Mit 1,7 Promille aus der Kurve geflogen
Der 21-Jährige steht zu seinem Fehler. Christiane Eckert

21-jähriger Lenker bereut seinen Fehler zutiefst, Kollege schwer verletzt.

Feldkirch Es war ein Treffen von mehreren Kollegen, dabei floss auch einiges an Alkohol. Als sich der junge Bregenzer mit seinem Kumpel auf den Weg Richtung Bregenzerwald machte, kam es zu einem folgenschweren Unfall.

Der Wagen fuhr um kurz vor vier Uhr morgens die Bödelestraße bergwärts. Der Lenker hatte mit 1,7 Promille einiges zu viel an Alkohol im Blut. Zudem war die Straße nass und dunkel, er zu schnell unterwegs. Zudem hatte der Fahrer noch keinen Führerschein. Er stand allerdings kurz vor der Prüfung. In einer Linkskurve verlor er die Beherrschung über das Auto, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Aufgrund des starken Aufpralls kam das Auto auf dem Dach zu liegen. Neben der Rettung und der Polizei war die Feuerwehr Dornbirn mit vier Fahrzeugen und zwölf Mann im Einsatz.

Glück im Unglück

Der junge Lenker hatte großes Glück, bis auf ein paar Kratzer ist ihm – zumindest körperlich – nicht viel passiert. Psychisch hingegen knabberte er lange an dem Unfall, den er verschuldet hatte. Er war zwei Wochen in der „Valduna“ und hat auch jetzt den Unfall noch nicht ganz überwunden. „Es war ein großer Fehler, der mir unendlich leidtut“, sagt er vor Richterin Franziska Klammer am Landesgericht Feldkirch. Sein Vater begleitet ihn und steht zu seinem Sohn. Der Beifahrer hatte bei dem Unfall nicht so viel Glück, er brach sich das Brust- und das Steißbein. Knochenbrüche gelten rechtlich in aller Regel als schwere Körperverletzung.

Kosten folgen

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird der bislang Unbescholtene zu einer kombinierten Strafe von vier Monaten bedingt, sowie zu 600 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Die Richterin wertete als mildernd, dass sich der Mann bislang noch nie was zuschulden hat kommen lassen, dass er geständig war und selbst psychisch unter den Unfallfolgen zu leiden hat. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre. „Vor allem bei Alkohol ist die Rechtsprechung ziemlich streng“, so die Richterin. „So etwas wird nie wieder vorkommen“, verspricht der Verurteilte.

Die Gebietskrankenkasse hat sich bereits gemeldet, dass bezüglich der Behandlung des Beifahrers auf den Verursacher noch Regressforderungen zukommen werden. Der Vater bat um drei Tage Bedenkzeit, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.