“Ich komme mit einem Messer wieder und steche euch ab”

Gewalt und Verbrechen / 29.10.2025 • 14:37 Uhr
"Ich komme mit einem Messer wieder und steche euch ab"
„Es war doch nur Spaß“, rechtfertigte sich der Angeklagte vor Gericht. EC

Betrunkener Arbeiter wollte mit Drohungen Einlass in Dornbirner Nachtclub erzwingen.

Feldkirch Zweimal wurde der 29-jährige Iraker bereits strafrechtlich verurteilt. Nun sitzt er wegen gefährlicher Drohung vor Richterin Sabrina Tagwercher. Der Angeklagte, der bereits seit einigen Jahren in Österreich lebt und eine Arbeitsstelle bei einem Getränkehersteller hat, war an jenem Abend ziemlich betrunken. Dennoch wollte er mit seinem Bruder in einen Dornbirner Club in der Innenstadt. Einer der Securitys erklärte ihm, dass eine Jogginghose nicht die passende Kleidung sei und man Betrunkene nicht in das Lokal lasse. Der Iraker war äußerst verärgert und legte sich verbal mit dem Angestellten an. Der 26-jährige Russe rief seinen 36-jährigen Kollegen zur Verstärkung herbei, doch der betrunkene Jogginghosenträger beruhigte sich nicht. Im Gegenteil. Immer wieder kam er beim Club vorbei und sorgte für Ärger.

Verschwommene Erinnerung

„Es war doch nur Spaß“, meint der Angeklagte vor Gericht, räumt aber ein, dass er sich gar nicht so genau erinnern könne, was er überhaupt gesagt habe. Nach seinem Alkoholkonsum befragt, gibt er an, dass er mit seinem Bruder bereits um 18 Uhr zu trinken begonnen hatte und sie um 2.30 Uhr bereits über zwei Flaschen Wodka intus hatten. Die zwei Sicherheitskräfte geben übereinstimmend an, dass der Betrunkene ihnen gefährlich drohte: „Ich warte, und wenn eure Schicht zu Ende ist, komme ich mit einem Messer wieder und steche euch ab“. „Kann sein, dass ich das gesagt habe, ich erinnere mich nicht daran, es tut mir jedenfalls leid“, sagt der Angeklagte und entschuldigt sich bei den beiden Securitys.

5320 Euro Strafe

Wegen gefährlicher Drohung wird der Trunkenbold zu einer Geldstrafe von 5320 Euro verurteilt. Dazu kommen 350 Euro Verfahrenskosten. Die beiden Türsteher stellen keine Ansprüche. Sie fürchteten sich offenbar nicht allzu sehr. „Bei Betrunkenen, die so etwas sagen, ist es meist nur eine große Klappe“, meint der 36-jährige, serbische Türsteher aus langjähriger Erfahrung. Der Iraker bekommt mit der unbedingten Geldstrafe eine letzte Chance. Die Strafe kann er in Raten bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.