Schwerer Unfall bei Après-Ski-Bar: Gastronom verurteilt

Gewalt und Verbrechen / 16.03.2026 • 08:30 Uhr
Ski Opening Silvretta Montafon, diverse Feature für Schifahren, Schnee, Winter
In den Wintersportzentren Vorarlbergs zieht es viele auch in die Abendgastronomie. Dies kann auch gefährlich enden, wie der Prozess zeigt. VN/Lerch Symbolbild

Gast stürzt drei Meter tief in steiniges Bachbett, Gastronom muss zahlen.

Feldkirch Die 24-jährige Kroatin war damals in der Vorarlberger Talschaft als Kellnerin in einem Hotel angestellt. Der 17. April war ihr letzter Arbeitstag und den wollte sie abends gemeinsam mit Bekannten in einer Schirmbar feiern. Die Bar ist zwölf Jahre alt, fasst rund achtzig Besucher. Musik wird in moderater Lautstärke gespielt, einst wurden rund 10.000 Euro investiert, betrieben wird sie während der Wintermonate.

Die Frau kam gegen 17.30 Uhr, trank mehrere Bier, an ihren konkreten Konsum kann sie sich nicht erinnern, auch Zeugen können dazu kaum Angaben machen. Eine Bekannte sagt, dass ihre Freundin nicht betrunken gewesen sei. Die Frau ging mit ihrem Bruder nach draußen, um frische Luft zu schnappen.

Gefährliches Gelände

Doch die beiden gingen nicht direkt vor die Bar, von wo aus sie das Lokal betreten hatten, sondern auf die Rückseite des Lokals. Dort gibt es kein Licht und auch kein Warn- oder Verbotsschild, das den Zutritt dorthin verbieten würde. Die Serviererin setzte sich kurz, stand wieder auf und verlor dabei das Gleichgewicht. Was die Frau nicht sah, war, dass ein Bach direkt daneben vorbeifließt, das Bachbett rund 3,3 Meter tief ist und die Böschung steil abfällt. Es gibt kein Geländer, keine Kette, nichts sichert vor einem Absturz. Der Abstand zwischen der Schirmbar und der Absturzstelle beträgt fünf Meter, das Gelände war nicht schneebedeckt.

Die “Bautechnikverordnung” von 2003 sah bereits Schutzmaßnahmen für absturzgefährdete Bereiche vor. Ab einem Meter Höhe muss eine Absturzsicherung erfolgen. Die Betreiberin hätte somit ein Geländer von mindestens einem Meter Höhe, wobei Schneebelag diese Distanz nicht reduzieren darf, anbringen müssen. Für den Fall, dass Kinder in den Nahbereich der Bar gelangen könnten, muss das Geländer so ausgeführt werden, dass ein Überklettern nicht möglich ist.

Schwer verletzt

“Meine Mandantin trug massive Verletzungen davon: Schädelhirntrauma mit diversen schweren Brüchen, eine lebensgefährliche Hirnblutung, Zahnschäden, Verletzungen in Mund und Rachen, Rissquetschwunden und andere Verletzungen an den Beinen. Zwei Tage Intensivstation, zehn weitere stationär, drei Operationen, zwei Wochen Reha”, schildert Rechtsanwalt Stefan Denifl die Folgen der Unachtsamkeit des Barbetreibers.

Schwerer Unfall bei Après-Ski-Bar: Gastronom verurteilt
Stefan Denifl betont die Folgen der Unachtsamkeit des Gastronomen. VN/GS

Die Kroatin wandte sich zunächst an den Wiener Anwalt Wolfgang Gappmayer, in Vorarlberg stand Denifl der Klägerin zur Seite. Das Landesgericht Feldkirch gibt der Klägerin Recht: “Angesichts der örtlichen Verhältnisse wäre eine Absicherung geradezu naheliegend gewesen. Das alleinige Verschulden trifft die beklagte Partei.”

Und noch etwas ergänzt die Richterin. Dass sich in der Nähe einer Bar auch angetrunkene oder allenfalls einmal betrunkene Gäste aufhalten, liege auf der Hand. Die Maßnahmen wie Beleuchtung, Warnschild oder Geländer wären einfach und zumutbar gewesen. Neben 28.000 Euro Schadenersatz wird noch festgestellt, dass der Prozessverlierer für allfällige Spätfolgen haftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das muss der Barbetreiber (bzw. die Versicherung) bezahlen:

Aufschlüsselung der Kosten:

24.000 Euro wurden an Schmerzengeld zugesprochen

880 Euro für 70 Tage Unterstützung im Haushalt

420 Euro für Pflegebedarf

2700 Euro an Verunstaltungsentschädigung (3 cm-Narbe im Gesicht)

Dazu kommen noch die Verfahrenskosten von rund 15.000 Euro plus die eigenen Anwaltskosten.

Gleichberechtigung für verunstaltete Männer

“Für die Höhe der Verunstaltungsentschädigung nach § 1326 ABGB ist das Alter der geschädigten Person ein sehr wichtiger Faktor, während das Geschlecht nach moderner Rechtsprechung keine Rolle mehr spielt. Obwohl der Gesetzestext von 1812 das weibliche Geschlecht hervorhebt, hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass eine Differenzierung nach dem Geschlecht überholt ist”, erklärt Denifl. Denn jeder Mensch leide unter solchen Folgen.

Hingegen ist das Alter zum Zeitpunkt der Schädigung von entscheidender Bedeutung. “Bei jüngeren Personen wird tendenziell eine höhere Entschädigung zugesprochen, da die Verunstaltung sie einen längeren Teil ihres Lebens begleitet und ihre Entwicklungs- und Fortkommenschancen stärker beeinträchtigen kann.”