Ehefrau misshandelt und verletzt

Gewalt und Verbrechen / 23.03.2026 • 15:50 Uhr
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Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, doch diesmal gibt es zumindest Beweise. Christiane Eckert

Dennoch kann sich die dreifache Mutter nicht überwinden, gegen den Ehemann auszusagen.

Feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass der fünffach Vorbestrafte gegen seine Frau tätlich wird. 2020 wurde der Angestellte wegen Körperverletzung – damals ein Faustschlag – schuldig gesprochen. “Das hat aber auch nichts gebracht”, so der 32-jährige Bruder des Opfers im Zeugenstand. Offenbar gab es danach auch immer wieder Gewalt und Schläge.

Das Ehepaar hat mittlerweile drei Kinder, die beiden Jüngsten sind drei und eineinhalb Jahre alt. “Meine Schwester sagte, dass er sie so oft geschlagen hat, dass sie es schon gar nicht mehr zählen kann.” Der Angeklagte hingegen bestreitet dies und räumt lediglich Diskussionen, verbale Streitigkeiten und ein paar Mal Schubsen ein.

Familie machtlos

Der 41-Jährige leugnet, dass er seine Frau, damals schwanger, aus dem Bett gestoßen habe. Genauso wenig habe er sie an den Haaren gezogen, nicht mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen, auch nicht getreten, alles entspreche nicht der Wahrheit.

Jetzt sei aber alles wieder gut. Es habe zwar wegen seiner Leidenschaft zum Glücksspiel immer wieder hitzige Diskussionen ums Geld gegeben, aber man habe sich immer wieder versöhnt, so der Angeklagte. Die beiden wohnen nach wie vor zusammen.

Die Familie der Frau ist nicht begeistert von der Situation, ist aber machtlos. “Ich habe mich geärgert, dass sie sich wieder mit ihm versöhnt hat, denn meiner Meinung nach macht das keinen Sinn, es passiert ja immer wieder, aber das muss sie wissen”, sind auch der Schwester des Opfers die Hände gebunden.

Dennoch verurteilt

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht haben wenig Handlungsspielraum, wenn Opfer einen Rückzieher machen. Doch in diesem Fall bleibt zumindest ein Teil der Vorwürfe beweisbar. Es gibt Fotos von blauen Flecken, Zeugen, die konkret von zwei Vorfällen wissen und von einem Video berichten, welches zumindest akustisch einen Streit mit Gewalt belegt. “Egal, was ich ihr antue, sie wird immer wieder zu mir zurückkommen”, soll der Täter zum Bruder des Opfers gesagt haben.

Und vorläufig hat er Recht, die Frau ist wieder an seiner Seite. Doch es gibt eine Strafe wegen Körperverletzung in zwei Fällen. Das bedeutet vier Monate bedingte Haft und 3600 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.