Leserbrief: Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026

Als Bürgerin von Hohenems verfolge ich mit großer Sorge die Pläne der Vorarlberger Landesregierung zum neuen Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026. Der Uferschutz soll von 20 auf 5 Meter reduziert und Kleinstbiotope schutzlos gestellt werden. Die Absicht, Moore und Feuchtgebiete unter 500 Quadratmetern von der Bewilligungspflicht auszunehmen, ist für den Erhalt dieses Landschaftsraumes fatal. Eine bewilligungsfreie Entwässerung oder Einebnung dieser Flächen führt zu einem schleichenden, aber unumkehrbaren Verlust der regionalen Biodiversität. Auch die Schaffung größerer, bewilligungsfreier Parkplatzflächen (bis zu 1000 Quadratmetern) führt zu zusätzlicher Bodenversiegelung im städtischen Randbereich, ohne dass eine ausreichende naturschutzrechtliche Abwägung stattfindet. Die weitgehende Freistellung von Vorhaben in gewidmeten Betriebsgebieten schränkt die behördliche Kontrollmöglichkeit im Vorfeld stark ein und nimmt der Naturschutzanwaltschaft ihre Kontrollrechte. Die Naturanwaltschaft wird massiv entmachtet. Der geplante Abbau von Bürokratie darf nicht als Vorwand dienen, um den Naturschutz in Vorarlberg um Jahrzehnte zurückzuwerfen. Wir können uns bis 25. September wehren. Jeder Bürger kann eine offizielle Stellungnahme per E-Mail abgeben. Ich habe meinen Einspruch schon abgeschickt.
Kircher Waltraud, Hohenems