Leserbrief: „Beklemmendes Theaterstück“

Leserbriefe / 21.10.2026 • 13:45 Uhr
Leserbrief: „Beklemmendes Theaterstück“

Zum VN-Kommentar „Beklemmendes Theaterstück“ von Dr. Harald Walser, VN 9.10.2026. Wie ein Sprachpolizist fordert Dr. Walser, dass „wir nicht die extrem Rechten definieren lassen dürfen, wer zu Nation oder Volk gehört, und die Zugehörigkeit zu einem Volk staatsbürgerlich und nicht völkisch zu definieren ist“. Der Begriff Volk hat verschiedene Bedeutungen. Die alten Griechen unterschieden zwischen Demos und Ethnos. Im Deutschen bedeutet Volk sowohl eine durch gemeinsame Herkunft, Geschichte, Kultur, Sprache und auch Abstammung verbundene Gesamtheit von Menschen als auch das durch bloße gemeinsame Staatsbürgerschaft verbundene Staatsvolk. Diese Unterscheidung ist somit keine Erfindung „extremer Rechter“. Das Deutsche kennt auch zwei Nationsbegriffe, den romanischen und den germanischen Nationsbegriff, was oft zu semantischen Eiertänzen um den österreichischen Nationsbegriff führt. Laut ursprünglichem Volksgruppengesetz (BGBl 398/1976 § 1 Abs. 2) „sind Volksgruppen in Teilen des Bundesgebietes wohnhafte und beheimatete Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem (somit einem von der Mehrheitsbevölkerung abweichenden) Volkstum“. Mit BGBl 71/2026 wurde „Volkstum“ in § 1 Abs. 2 VoGrG durch „Kultur“ ersetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich Staatsvölker einerseits nicht mehr von ethnischen Völkern und / oder Volksgruppen andererseits unterscheiden, zumal das VOLKS-Gruppengesetz auch nicht in KULTUR-Gruppengesetz umbenannt wurde.

Dr. Jörg Frey, Feldkirch