Wegweisende Erkenntnis zur Sterbehilfe erwartet

VN Titelblatt / 24.11.2020 • 22:38 Uhr

Ob Höchstgericht deutschem Urteil folgt, ist offen.

wien Noch in dieser Session dürfte es zu einer Erkenntnis des Höchstgerichts in Wien zum Thema Sterbehilfe kommen. Erst im Februar  hatte der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Ob der Verfassungsgerichtshof in Wien ähnlich entscheidet, ist offen. „Üblicherweise werden die Urteile des deutschen Bundesverfassungsgerichts in die Betrachtungen miteinbezogen. Aber nicht immer entscheidet der Verfassungsgerichtshof gleich“, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer. Derzeit gilt: Nicht nur die „Tötung auf Verlangen“ ist strafbar, sondern auch die Unterstützung zum Suizid. Zulässig ist aber die künftige Ablehnung von medizinischen Maßnahmen, wenn die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. So steht es im Patientenverfügungsgesetz. »A4