Zulieferbetriebe bekommen Hilfe
Wien Nun gibt es Details zu den Coronahilfen für Zulieferbetriebe. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestens 50 Prozent „Umsatzzusammenhang“ mit im Lockdown geschlossenen Betrieben, mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zu November/Dezember 2019, und ab 5000 Euro muss ein Steuerberater oder Bilanzbuchhalter die Angaben bestätigen. Die Beantragung ist erst ab Ende Jänner möglich. Für die Entschädigungssätze der einzelnen Branchen gelten die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz. »D1