Mehr Freiheit mit strenger Testpflicht

VN Titelblatt / 09.03.2021 • 22:28 Uhr
Am 15. März darf die Gastronomie drinnen und draußen wieder aufsperren. Gäste müssen sich registrieren und im Vorfeld bei einer Teststraße testen lassen.VN/Paulitsch
Am 15. März darf die Gastronomie drinnen und draußen wieder aufsperren. Gäste müssen sich registrieren und im Vorfeld bei einer Teststraße testen lassen.VN/Paulitsch

Vorarlberger Gastro- und Kulturbetrieb ab 15. März drinnen und draußen wieder erlaubt.

Schwarzach Am 15. März wird Vorarlberg zur Modellregion für Lockerungen. Die Gastronomie darf drinnen und draußen aufsperren, Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind erlaubt, auch die Regeln für außerschulische Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen werden gelockert. Die Voraussetzungen sind bekannt: Abstand halten, registrieren, Maske tragen und testen. Für Veranstaltungen, Kultur und außerschulische Aktivitäten sind Selbsttest über eine digitale Plattform des Landes möglich. Sie gelten maximal 24 Stunden. Wer in die Gastro möchte, muss zur Teststraße. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben: Um 20 Uhr müssen alle zuhause sein. »A2, 3, C1, D8