Impfstatus könnte über neuen Job entscheiden

VN Titelblatt / 22.06.2021 • 23:11 Uhr

Experte sieht in manchen Bereichen Möglichkeit zur Impfpflicht. Rechtliche Prüfung läuft.

Wien Nachdem in Wiener Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für Neuanstellungen fixiert wurde, ziehen andere Bundesländer nach. In Vorarlberg gibt es noch keine Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialbereich. Laut Angaben des Landes sind strengere Regeln aber nicht auszuschließen. Rechtliche Prüfungen laufen. Arbeits- und Sozialrechtsexperte Martin Gruber-Risak hält eine Impfpflicht in manchen Bereichen für möglich. Einen Bewerber aufgrund seines Impfstatus’ abzulehnen, sei möglich. „Der Impfstatus ist nämlich kein verpöntes Diskriminierungskriterium.“ Die Betroffenen könnten nicht auf Schadenersatz klagen. »a3