Einschränkungen beim Jobzugang für Asylwerber aufgehoben
Wien Der Verfassungsgerichtshof hat Einschränkungen beim Jobzugang für Asylwerber aufgehoben. Sobald dies kundgemacht wurde, können sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in allen Bereichen beschäftigt werden. Während das ÖVP-geführte Arbeitsministerium den Arbeitsmarkzugang mit einer neuen Regel wieder einschränken will, sehen die Grünen keine Notwendigkeit dafür. AMS-Vorarlberg-Geschäftsführer Bernhard Bereuter hielte es für richtig, Asylwerber die Zeit in Österreich sinnvoll nutzen zu lassen. »A2