Nach drei Jahren schuldenfrei

VN Titelblatt / 16.07.2021 • 22:40 Uhr

schwarzach Seit heute gilt eine neue Insolvenzordnung. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ermöglicht sie unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenzen von fünf auf drei Jahre. Zuerst sollte dies nur für Unternehmen gelten – die Schuldenberatungen haben sich für eine Gleichbehandlung eingesetzt. Somit gilt diese Erleichterung vorerst auch für Privatkonkurse. »D1