Häusliche Gewalt: ifs erhält Zuschlag für Beratungspflicht

VN Titelblatt / 02.08.2021 • 22:28 Uhr

Wien Wer mit einem Betretungsverbot belegt wird, ist ab 1. September verpflichtet, eine Beratungsstelle für Gewaltprävention aufzusuchen. In Vorarlberg wird diese derzeit vom Institut für Sozialdienste (ifs) eingerichtet, das bei der entsprechenden Ausschreibung zum Zug gekommen ist. Täterarbeit sei ein wesentlicher Baustein für den Opferschutz, erklärt Mario Enzinger, Leiter der ifs Gewaltberatung, wo die neue Stelle unterkommt. Binnen weniger Tage nach dem Betretungsverbot muss der erste Termin stattfinden. Insgesamt sind sechs Stunden zu absolvieren. Das große Ziel sei, die Gefährder zu motivieren, in eine längere Beratung einzusteigen, erklärt Enzinger. »A3