Höchstgericht kippt Widmung für Betriebsgebiet im Wallenmahd

VN Titelblatt / 26.08.2021 • 22:46 Uhr

Dornbirn Eine 12,7 Meter hohe Mauer und ein kleiner Grünstreifen sollten Anrainer von einem Logistikunternehmen samt Lagerhalle und Betriebstankstelle trennen. Die Anrainer protestierten, die Stadt Dornbirn blieb aber dabei. Der Verfassungsgerichtshof gibt nun den Nachbarn recht. Er kippte die Widmung „BBII“. Die Stadt habe sich die Auswirkungen der Widmung auf die Anrainer zu wenig genau angesehen. Nun beginnt der Prozess neu. Die Nachbarn hoffen, dass die Stadt nicht mehr dieselben Fehler macht. »A7