Nur Behörde darf Positive “befreien”

VN Titelblatt / 28.01.2022 • 22:49 Uhr
Die Behörde muss ran, wenn es ums Freitesten geht. APA
Die Behörde muss ran, wenn es ums Freitesten geht. APA

Bregenz In puncto Lockerungen liebt es Landeshauptmann Markus Wallner großzügig – beim möglichen Freitesten von Abgesonderten fährt das Land jedoch die harte Linie. Nicht nur, dass ein Freitesten nach fünf Tagen nicht möglich ist, sondern erst nach acht – auch die Tests selber dürfen nur bei behördlichen Stellen gemacht werden. Obwohl diese chronisch überlastet sind und es auch viele seriöse private Anbieter gäbe. »A3