Nur Behörde darf Positive “befreien”

Bregenz In puncto Lockerungen liebt es Landeshauptmann Markus Wallner großzügig – beim möglichen Freitesten von Abgesonderten fährt das Land jedoch die harte Linie. Nicht nur, dass ein Freitesten nach fünf Tagen nicht möglich ist, sondern erst nach acht – auch die Tests selber dürfen nur bei behördlichen Stellen gemacht werden. Obwohl diese chronisch überlastet sind und es auch viele seriöse private Anbieter gäbe. »A3