Demorecht geht vor Fasnatgaudi
Zweierlei Regeln für Protestzüge und Faschingsumzüge.
Schwarzach Noch wehen in Dornbirn die gelben Fahnen entlang der Marktstraße, die den Jubiläumsumzug für Faschingsdienstag ankündigen. Ein Blick in den Veranstaltungskalender sorgt in der Messestadt wie auch im Rest des Landes für Ernüchterung: Es wird auch 2022 keine Fasnat im klassischen Sinn in Vorarlberg geben. Die großen Umzüge sind bereits abgesagt.
Der Grund dafür liegt darin, dass ein Faschingsumzug nicht mit einer Demonstration gleichgestellt werden kann. Zweitere ist ein besonders geschütztes Grundrecht in einer liberalen Demokratie und muss jedem Staatsbürger offenstehen, ersteres ist Brauchtumpflege und damit eine normale Veranstaltung. Entsprechend gelten für sie, aus heutiger Sicht, am Faschingssonntag schwere Auflagen: Zugewiesene Sitzplätze bei mehr als 50 Zuschauern, Maskenpflicht und 2G-Regel. Entsprechend sehen die Narren derzeit keine Möglichkeit, die fünfte Jahreszeit gebührlich ausklingen zu lassen. Manche arbeiten zumindest an einem Ersatz für die Kinder bis zu einem minimalen Rahmenprogramm. »A5
„Im Moment sind Faschingsumzüge rechtlich kaum durchführbar.“