Ausbildung nur noch geimpft oder genesen

VN Titelblatt / 29.03.2022 • 22:55 Uhr

Große Empörung bei Schülern der Krankenpflegeschulen.

feldkirch Die Empörung ist groß, und das nicht nur bei Schülern der Krankenpflegeschulen, sondern auch bei Pflegepersonen. Stein des Anstoßes sind neue Hygienebestimmungen, laut denen Praktikanten in den Spitälern geimpft oder genesen sein müssen. Eine befristete Ausnahmeregelung gibt es nur für Schüler, die ihre Ausbildung mit Jahresende abschließen. Verfügen sie über keinen 2-G-Status müssen sie regelmäßig ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Die Abschlüsse haben jedoch ihre Tücken. Für die Studenten an der FH gilt hingegen weiterhin die 3-G-Regel, da ihr Studienzweig nicht in die Verantwortung der Landeskrankenhäuser fällt. »A5