Kein zentraler Rat der Kommission für Kindeswohl beachtet
Wien Seit Juli des Vorjahrs liegt der Bericht der Kindeswohlkommission auf. Sie wurde nach der viel kritisierten und mittlerweile als rechtswidrig eingestuften Abschiebung der zwölfjährigen Tina installiert. In elf Punkten wird zum Beispiel auf ein ständiges Monitoring der Kinderrechte gepocht und dringend empfohlen, Kinder nicht während des Schuljahres abzuschieben. Die Realität sieht anders aus, wie das Beispiel eines 13-jährigen Tischtennistalents zeigt. Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung geht hervor, dass im Justizministerium gerade ein Leitfaden „Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht“ erarbeitet wird. »A4