Details zur ­Abschaffung der kalten Progression

VN Titelblatt / 13.09.2022 • 23:10 Uhr

Wien Viele Jahrzehnte wurde darüber diskutiert. Ab 1. Jänner 2023 soll sie fallen. Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich geeinigt, nach welchen Modalitäten die schleichende Steuererhöhung, besser bekannt als kalte Progression, abgeschafft werden soll. Das Vorhaben wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Zwei Drittel der Einnahmen sollen künftig automatisch an die Steuerzahler zurückfließen. Ein Drittel wird für “jährliche Entlastungsmaßnahmen” verwendet. So sorge man laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) „für mehr soziale Tragfähigkeit in unserer Gesellschaft“. Zudem werden die Sozial- und Familienleistungen ab kommendem Jahr automatisch an die Inflation angepasst. »A2