Wenn Produktions- und Marktpreis beim Strom auseinanderklaffen
Schwarzach Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Handelsgerichts Wien beschäftigt Stromanbieter und -kunden. Das Gericht wie auch ein Gutachten im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol, das sich mit den Preiserhöhungen des Tiroler Anbieters Tiwag beschäftigte, sind einer Ansicht: Der Großhandelspreis reicht als Argumentationsbasis für Preiserhöhungen gegenüber den Kunden nicht aus. Schließlich ist der eigene Produktionspreis deutlich geringer, dies ist zu berücksichtigen. In Vorarlberg betonen die Verantwortlichen, dass die Marktpreise per 1. April eben nicht eins zu eins weitergegeben werden. Derweil stellt sich die Frage, was diese Rechtsauslegung für den Strommarkt tatsächlich bedeuten wird. »A3