Enge Schranken für direkte Demokratie

VN Titelblatt / 19.03.2023 • 22:24 Uhr

Bericht des Instituts für Föderalismus über Volksabstimmungen in Gemeinden liegt vor.

Bregenz Seit der Verfassungsgerichtshof Volksabstimmungen in Gemeinden gegen den Willen der Volksvertreter untersagte, endet die Debatte darüber nicht. Im Widerspruch zur repräsentativen Demokratie würde das stehen, erkannten die Höchstrichter Ende 2020.

Also wurde das Institut für Föderalismus mit einer Prüfung anderer direktdemokratischer Elemente auf Gemeindeebene beauftragt. Direktor Peter Bußjäger beurteilt die neue Regel, dass ein Antrag auf Volksabstimmung bei Ablehnung in einer Volksbefragung mündet, als verfassungskonform und kann ihr auch etwas abgewinnen. Eine Volksabstimmung zum Thema sieht er kritisch. »A3