Wohl keine Diversion im Kurz-Prozess
Wien Wenn im Oktober der Prozess gegen Sebastian Kurz wegen des Verdachts auf falsche Beweisaussage beginnt, sind auch einige juristische Fragen zu klären. Etwa ob der damalige Kanzler im Untersuchungsausschuss ausnahmsweise falsch aussagen durfte, um Ermittlungen gegen sich abzuwenden. Strafjurist Klaus Schwaighofer verneint das im VN-Gespräch, wie auch die Frage, ob eine Diversion wahrscheinlich ist. »A2