Jäger dürfen Wolf nicht ins Visier nehmen

VN Titelblatt / 05.09.2023 • 22:28 Uhr

Das Landesverwaltungsgericht stoppt vorerst die Abschusserlaubnis.

Bregenz Der Wolf hat von der Justiz noch einmal eine Schonfrist erhalten. Das Landesverwaltungsgericht hob einen Passus im Abschussbescheid auf, wonach Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Derzeit darf der Schadwolf in der Region Silbertal/Klostertal also nicht getötet werden. Zum Ärger von Land, Landwirtschaftskammer und Schafzüchtern. Der WWF verteidigt die Beschwerde. »A3