Bankkunde zieht gegen ­Kreditverordnung vor Gericht

VN Titelblatt / 03.10.2023 • 23:02 Uhr

Bregenz, Wien Wer heute einen Immobilienkredit will, muss strenge Auflagen erfüllen. Das regelt die seit 2022 geltende KIM-(Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen) Verordnung. Dem Ruf nach Lockerungen erteilt die Finanzmarktaufsicht (FMA) allerdings eine klare Absage. Nun aber hat ein Bankkunde, der aufgrund der Verordnung keinen Kredit bekam, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Individualantrag auf Aufhebung der KIM-Verordnung gestellt. Seiner Meinung nach sei diese gesetzeswidrig. »D1