Verfassungsgericht zwingt ORF zu mehr Staatsferne
Wien Der Verfassungsgerichtshof hob einige Bestimmungen im ORF-Gesetz auf. Davon umfasst waren die Regeln zur Besetzung des Stiftungsrates, des Kontrollgremiums des Rundfunks und des Publikumsrates, der Vertreter der Konsumenten. Im Erkenntnis ortet das Höchstgericht „Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot“, das in der Verfassung festgeschrieben ist. Als problematisch bewertet man vor allem den übermäßigen Einfluss der Regierung bei der Besetzung der Gremien. Das Gesetz muss bis März 2025 repariert werden. Rundfunkjurist Hans Peter Lehofer sagt den VN, dass der VfGH es der Politik dadurch schwerer mache, die Gremien parteipolitisch einzufärben. »D2