Wiedergutmachung für die illegale Abschiebung

VN Titelblatt / 10.10.2023 • 22:16 Uhr

Feldkirch 2017 wurde der Lehrling Qamar Abbas abgeschoben, faktisch ohne Bescheid. Die Debatte war damals groß. Flüchtlinge in Mangelberufen trotz und während ihrer Ausbildung abzuschieben, irritierte Bevölkerung und Wirtschaftstreibende. Inzwischen haben die Höchstgerichte entschieden, die Abschiebung in dieser Form war rechtswidrig, Abbas gebührt Wiedergutmachung. Jedoch ob und in welcher Höhe ihm Verdienstentgang und Schmerzensgeld zusteht, beschäftigt noch das Gericht. Am Dienstag kam man zu einem Vergleich. Gefordert waren 58.000, übrig blieben 25.000 Euro. In vier Wochen weiß Abbas, ob der Vergleich auch hält. »A8