Primarärzte sollen für Arbeitszeiten haften

VN Titelblatt / 03.11.2023 • 22:04 Uhr

Von der Ärztekammer eingeholtes Gutachten hält solche Vertragsklauseln für unstatthaft.

dornbirn 2013 sorgten massive Arbeitszeitüberschreitungen bei Ärzten im LKH Bregenz nicht nur für Schlagzeilen. Sie bescherten KHBG-Direktor Gerald Fleisch auch eine saftige Strafe von 24.000 Euro. Für das Ungemach haftete er damals persönlich. Ein paar Monate später wurde die Verantwortlichkeit auf eine andere Ebene verlagert, nämlich auf jene der Primarärzte. Sie sollen jetzt im Fall des Falles die Zeche zahlen. Das heißt, die KHBG verpflichtet Primarärzte per Dienstvertrag zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) auf ihren Abteilungen. Die Ärztekammer will das nicht so stehen lassen und ersuchte Prof. Wolfgang Mazal um ein Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme. Das liegt nun vor. Kurz: Mazal hält eine Vertragsklausel dieser Art schlicht für unstatthaft. »a3