Skifahrer nach Lawinenabgang schwer verletzt: Fall wird neu aufgerollt

Da das Oberlandesgericht eine Diversion nicht zuließ, musste der Angeklagte am Mittwoch erneut vor Gericht erscheinen.
Darum geht’s:
- Neue Verhandlungsrunde im Fall eines Skiführers wegen fahrlässiger Körperverletzung
- Lawinenabgang verletzte einen der Skifahrer schwer
- Oberlandesgericht schließt Diversion aus
Feldkirch Eigentlich war der Fall mit einer Diversion abgeschlossen. Doch das Oberlandesgericht ließ das nicht zu. Also wird er nun von vorn aufgerollt. Am Mittwoch fand der Auftakt für eine neue Verhandlungsrunde statt.
Darum geht’s: Ein Skiführer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er soll bei Lawinenwarnstufe 4 über 2000 Metern mit zwei Gästen in eine Variantenabfahrt im Bereich Wartherhorn eingefahren sein, obwohl er gewusst haben soll, dass zeitgleich Blindgänger einer Sprengladung geborgen werden mussten.
Lawinenabgang Anfang Februar
Am 5. Februar war der Vorarlberger mit zwei österreichischen Gästen in freiem Gelände unterwegs. Dann löste sich – mutmaßlich wegen der Bergung der Blindgänger – eine Lawine und riss einen der Skifahrer mit. Der verletzte sich schwer an Arm und Schulter. Der andere Gast und der Bergführer selbst blieben zum Glück unverletzt.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Schon bei der ersten Verhandlung am 9. Mai hatte der Angeklagte alle Schuld von sich gewiesen. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Er übernahm damals aber die Verantwortung dafür, sich vor dem Start der Tour nicht versichert zu haben, ob die Bergung abgeschlossen ist. Und zahlte die Geldbuße in Höhe von 1500 Euro.
Staatsanwaltschaft lehnt Diversion ab
Nachdem die Staatsanwaltschaft sich gegen die Diversion ausgesprochen hatte, bezog das Oberlandesgericht Stellung. Demnach liege eine schwere Schuld vor, die eine Diversion verhindert. Der Strafantrag beziehe sich auf die Erstaussagen des Beschuldigten bei der Polizei. Diese seien glaubwürdig. Bei der ersten Verhandlung im Mai hatte der Skiführer einzelne Sachverhalte leicht verändert wiedergegeben.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Sonstige angezeigt.
Sein Verteidiger verwies darauf, dass der Sachverhalt – anders als vom Oberlandesgericht dargestellt – nicht geklärt sei. Stattdessen legte er zwei Privatgutachten vor, die seinen Mandanten entlasten und andere Versäumnisse aufzeigen sollen. Der Verteidiger sieht nämlich die Verantwortlichen der Sprengkommission in der Verantwortung. Er kündigte an, Strafanzeige gegen die Mitglieder der Lawinenkommission einzubringen.
Das letzte Wort in diesem Prozess ist also noch nicht gesprochen. Er soll Mitte Dezember fortgesetzt werden. Möglicherweise mit weiteren Zeugen und neuen Beweisen.