Bei Vandalenakten steckt der Teufel im Detail

VN / 30.03.2020 • 09:30 Uhr
Bei Vandalenakten steckt der Teufel im Detail
Eine zerstörte Radarbox kann ordentlich ins Geld gehen.  VN

Zertrampelter Grabschmuck wird strenger bestraft als grobe Autokratzer.

Feldkirch Wenn Vandalen wüten, denken sie nicht an die Strafdrohung, die für sie schlagend werden könnte. Wenn die meist jungen und zum Tatzeitpunkt oft betrunkenen Ganoven nüchtern vor Gericht sitzen, kommt oft das böse Erwachen. Denn was eine Beschädigung zu einer schweren Sachbeschädigung macht, müssen selbst Juristen immer wieder in Kommentaren nachblättern. Die Abgrenzungen sind diffizil, die Unterschiede in der Strafdrohung erheblich. Paragraf 125 des Strafgesetzbuches sieht für Sachbeschädigung eine Strafe bis zu maximal sechs Monaten vor, meist gibt es Geldstrafen. Bei schwerer Sachbeschädigung steigt der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Haft an.

Alles, was heilig ist

Besonderen Schutz genießen Gotteshäuser und andere sakrale Objekte. Auch Räumlichkeiten, die der Ausübung der Religion dienen, sind hier geschützt. Ebenso verächtlich findet der Gesetzgeber, wenn Gräber oder Totengedenkstätten wie Kriegerdenkmäler beschädigt werden. Wer die Bepflanzung eines Grabes mutwillig zertrampelt oder herausreißt, wird wegen schwerer Sachbeschädigung angeklagt. Wer hingegen einen niedergelegten Kranz zerstört, nicht. Der Grund: Der Kranz ist nicht dazu bestimmt, dauerhaft auf dem Grab zu bleiben.

Denkmalschutz

Auch auf denkmalgeschützte Gebäude achtet der Gesetzgeber besonders. Ebenso auf Dinge, die helfen, Katastrophen oder Unfälle zu verhindern, die Brände eindämmen sollen oder einer schnellen Benachrichtigung von Hilfsorganisationen dienen. Notrufsäulen, Feuerlöscher, Schneestangen, Telefone, Hydranten. All das bedingt im Falle einer Beschädigung hohe Strafen.

Ein weiterer Knackpunkt ist die 5000 -Euro-Grenze. Auch hier staunen Verurteilte oft, wie teuer beispielsweise Reparaturen an Getränke-, Zigaretten- oder Fahrscheinautomaten sind. Große Schaufensterauslagen, mehrere Lackschäden, flugs sind 5000 Euro überschritten. Die Strafen sind hoch und die Schäden können nach richterlichem Zuspruch 30 Jahre lang zurückgefordert werden. Dazu kommen Gerichts- und Anwaltskosten.