Mindestsicherung: Nach der Ermahnung geht’s ans Geld

Mindestsicherungsbezieher müssen Spielregeln einhalten.
Bregenz Während der Hochphase der Flüchtlingsbewegung 2015 kamen rund 5000 Asylwerber nach Vorarlberg. Viele sind weitergezogen, viele mussten zurück, andere durften bleiben. Inzwischen ist die Zahl der Asylwerber insgesamt stark zurückgegangen. „Wir haben wieder in etwa das Niveau wie vor der Flüchtlingskrise erreicht“, sagt Landeshauptmann Markus Wallner. Knapp 1000 Asylberechtigte beziehen Leistungen aus der Mindestsicherung. Der Anspruch ist auch an Vorgaben gebunden, die in erster Linie mit der Integration auf dem Arbeitsmarkt zusammenhängen. Das heißt, die deutsche Sprache lernen und sich um einen Job bemühen. Wer hier schludert, muss mit Kürzungen der Mindestsicherung rechnen. Im ersten Halbjahr 2020 traf diese Sanktion 366 Bezieher, und es waren bei Weitem nicht nur Asylberechtigte.
Konsequente Umsetzung
Soll es Ermahnungen und Kürzungen bei der Mindestsicherung geben? Diese Frage sorgte in Vorarlberg für längere Diskussionen. Schließlich entschied sich das Land dafür. „Der Weg hat sich bewährt“, bestätigt Landeshauptmann Markus Wallner. Exekutiert wird die Maßnahme von den Bezirkshauptmannschaften. „Und zwar konsequent“, bemerkt Wallner. Jeder Fall werde einzeln geprüft, eine Verweigerung nicht geduldet. Besonders genau wird beim Spracherwerb hingeschaut, denn mangelnde Sprachkenntnisse stehen auch der Bereitschaft zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit im Weg. „Diese Leute haben keine Chance am Arbeitsmarkt“, wird Markus Wallner deutlich.
Bevor es aber zum Griff in die Brieftasche kommt, gibt es eine Ermahnung. Eine solche setzte es in diesem Jahr für 194 Mindestsicherungsbezieher, unter ihnen waren 86 Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, wie es im Amtsdeutsch heißt. Bei den anderen handelt es sich um Österreicher und EU-Bürger, die sich dem Arbeitsmarkt verweigerten. Bringt eine Ermahnung nichts, geht’s ans Eingemachte, sprich ans Geld. Eine Kürzung erfolgt in Stufen. Maximal kann 50 Prozent des Mindestsicherungssatzes von 845 Euro gestrichen werden. Das Schicksal von behördlich veranlassten Kürzungen ereilte heuer bereits 366 Personen, wobei 254 auf Österreicher und andere EU-Bürger und 112 auf Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte entfielen. Eine Aufforderung zur Vormerkung beim Arbeitsmarktservice (AMS) erhielten 239 Personen. Hier beträgt das Verhältnis 112 (Konventionsflüchtlinge und Schutzberechtigte) zu 127 (Österreicher und andere EU-Bürger). Der Landeshauptmann kündigte an, diese Maßnahmen auch in das neue Gesetz zur Mindestsicherung aufzunehmen, das derzeit in eine Landesfassung gegossen wird.
Covid erschwert Integration
Was ihm vorderhand jedoch mehr Kopfzerbrechen bereitet ist die Frage, wie es nach Covid überhaupt auf dem Arbeitsmarkt weitergeht. „2015 hat uns die gute Wirtschafts- und Beschäftigungslage bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms geholfen“, denkt Markus Wallner zurück. Nun könnte Covid die berufliche Integration von Asylberechtigten wieder erschweren. Nichtsdestotrotz bleibe der Druck, die Spielregeln einzuhalten, aufrecht. Mit einer Entspannung ist laut Wallner nicht vor 2022/23 zu rechnen. Die meisten Asylberechtigten kommen aus Afghanistan (341), gefolgt vom Irak (177), der Russischen Föderation (101), Syrien bzw. Arabische Republik (88) und Somalia (57). Die meisten leben in Dornbirn (133), Bludenz (95), Feldkirch (75) und Götzis (65).
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