Stein auf ein fahrendes Auto geschleudert

VN / 13.09.2022 • 16:05 Uhr
Duch das Geschoss von der Brücke zersprang die Windschutzscheibe des Pkw. <span class="copyright">symbol/adobe stock/eder</span>
Duch das Geschoss von der Brücke zersprang die Windschutzscheibe des Pkw. symbol/adobe stock/eder

Windschutzscheibe barst, junger Lenker (22) kam mit dem Schrecken davon.

Dornbirn Der Albtraum eines jeden Fahrzeuglenkers wurde am Montag für einen 22-jährigen Pkw-Lenker aus Hohenems wahr, als er in Dornbirn im Erlgrund in Richtung Autobahn unterwegs war: Plötzlich ein dumpfer Knall, die Windschutzscheibe zersprang.  

Es geschah, als der 22-Jährgie unter der Radfahrer- und Fußgängerunterführung hindurch fuhr. Eine bislang unbekannte Person warf von oben einen etwa sechs Mal sechs Zentimeter großen Stein auf das fahrende Auto und traf dabei auf dessen Windschutzscheibe an der Fahrerseite.

Tatort war diese Fahrrad- und Fußgängerbrücke im Dornbirner Erlgrund . Polizei
Tatort war diese Fahrrad- und Fußgängerbrücke im Dornbirner Erlgrund . Polizei

Unbekannter Werfer

Der junge Hohenemser am Steuer erlitt dabei keine Verletzungen und kam mit dem Schrecken davon. Es gelang ihm, sein Fahrzeug ohne Unfall zum Stillstand zu bringen.

Laut Aussage des Autofahrers vor der Polizei befanden sich zum Zeitpunkt des Steinwurfs mehrere Personen auf der Brücke. Nach diesen wird nun gefahndet. Die Polizeiinspektion Dornbirn ersucht Zeugen des Vorfalls oder Personen, die zweckdienliche Hinweise auf eine mögliche Täterschaft machen können, sich zu melden.

Drohende Haftstrafen

Steinwürfe auf Autos sind kein Einzelfall, äußerst gefährlich und kein Scherz. Auch in Vorarlberg kam es schon öfters zu solchen Attacken. Bei Fällen, in denen ausgeforschte Täter vor Gericht standen, sind etwa Anklagen wegen vorsätzlicher Gefährdung der körperlichen Sicherheit (Paragraf 98, Haftstrafe bis zu drei Monate oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen) erhoben worden. Befinden sich mehrere Personen im Fahrzeug, könnte die Anklage auch in Richtung der vorsätzlichen Gemeingefährdung (Paragraf 176 StGB) lauten. Dieses Delikt ist mit Freiheitstrafen von einem bis zu zehn Jahren bedroht.