Chefstaatsanwalt: Kein Verständnis für zu mildes Urteil

VN / 11.11.2022 • 06:00 Uhr
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Wilfried Siegele: "Natürlich gehen wir in Berufung." <span class="copyright">vn/gs</span>
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Wilfried Siegele: "Natürlich gehen wir in Berufung." vn/gs

Leitender Ankläger Wilfried Siegele zu der am Mittwoch über einen Tankstellenräuber verhängten Strafe.

Feldkirch Am Mittwoch wurde ein fünffacher Tankstellenräuber am Landesgericht Feldkirch zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 24 Monaten verurteilt, 16 davon nur auf Bewährung (die VN berichteten).

Allerdings lediglich in erster Instanz, denn der zuständige Staatsanwalt Philipp Höfle meldete sofort Berufung gegen die Strafe an. Seiner Meinung nach fiel das Urteil viel zu mild aus.

Hätte er nicht berufen, befände sich der Verurteilte aufgrund der Dauer seiner bereits verbüßten Untersuchungshaft seit Mittwoch auf freiem Fuß. Doch nun wurde er wieder in seine Zelle abgeführt. Das Oberlandesgericht in Innsbruck wird in zweiter Instanz über die Strafhöhe entscheiden.

<p class="caption">Der Tankstellenräuber am Mittwoch bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">vn/gs</span></p>

Der Tankstellenräuber am Mittwoch bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. vn/gs

„Natürlich Berufung“

Doch das kann und wird dauern, wie der leitende Feldkircher Staatsanwalt Wilfried Siegele den VN auf Anfrage bestätigte. Auch für ihn steht das aktuell gefällte Urteil des Schöffensenates in keinem Verhältnis zu den begangenen Straftaten des Räubers. „Natürlich gehen wir in Berufung“, stellte er klar. „Nur manchmal, das aber selten, meldet die Staatsanwaltschaft auch Berufung gegen ein ihrer Meinung nach zu strenges Urteil an“, fügt Siegele hinzu. Doch wie gesagt, im aktuellen Fall ist das Gegenteil der Fall.

Bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung in Innsbruck könne es aufgrund des juristischen Prozederes (Ausfertigung des Urteils, Berufungsfristen etc.) erfahrungsgemäß fünf bis acht Monate dauern.

Der Räuber war stets maskiert und mit einer Airsoftpistole bewaffnet. <span class="copyright">Überwachungskamera</span>
Der Räuber war stets maskiert und mit einer Airsoftpistole bewaffnet. Überwachungskamera

Nur eine Spielzeugwaffe

Dem am Mittwoch verurteilten Tankstellenräuber kamen einige Milderungsgründe zugute. Der Wichtigste: Weil er eine Spielzeugwaffe verwendete, wertete das Gericht seine Tat als „einfachen“ Raub. In der Tat sehe die Justiz bei der Urteilsfindung einen Unterschied zwischen echten Waffen und Attrappen. Siegele: „Bei der Verwendung von echten Waffen wird das Delikt als schwerer Raub gewertet, bedroht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren.“

Allerdings würden auch Spielzeugwaffen ihren Eindruck bei den ahnungslosen Opfern hinterlassen. „Deshalb ist auch der einfache Raub mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht“, so der Chefstaatsanwalt.

Traumatisiert

Im Falle des Tankstellenräubers müssen drei von ihm überfallene Kassiererinnen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, zwei sind wegen des traumatischen Erlebnisses sogar arbeitsunfähig.

Wie vergleichsweise milde das Urteil für den Räuber ausfiel, zeigen ähnliche Fälle, die am Landesgericht Feldkirch verhandelt wurden: So ist im Jahr 2009 ein 23-jähriger drogensüchtiger Vorarlberger zu fünf Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt worden, weil er mit einer Pistolenattrappe vier Tankstellen überfallen hatte.

Gar sieben Jahre Gefängnis unbedingt fasste erst im vergangenen Mai ein 51-jähriger Drogensüchtiger aus, der mit einer funktionsunfähigen CO2-Pistole “nur” zwei Tankstellen in Vorarlberg ausgeraubt hatte.