Amoklauf an Schule angekündigt: Was dem Drohanrufer nun droht

VN / 11.11.2022 • 16:30 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Bei der Mittelschule Dornbirn Haselstauden herrschte für Stunden der Ausnahmezustand.  <span class="copyright">Vn/steurer</span>
Bei der Mittelschule Dornbirn Haselstauden herrschte für Stunden der Ausnahmezustand. Vn/steurer

16-jähriger Anrufer aus dem Burgenland drohte der Mittelschule Dornbirn-Haselstauden mit einem Amoklauf. Chaos, traumatisierte Eltern und ein Großeinsatz der Polizei waren die Folgen.

Dornbirn Der Anruf ging um gegen 9.45 Uhr unter der Schulkummernummer der Mittelschule Dornbirn-Haselstauden ein. Er war direkt an Wilfried Ederer, den Direktor, gerichtet. Der Schulleiter reagierte besonnen und souverän, wie später Philipp Stadler, Leiter des Landeskriminalamtes, lobend erwähnen wird. Denn der Anruf hatte es in sich. Eine männliche Stimme kündigte an, dass es im Laufe des Tages zu einem Amoklauf in der Schule kommen werde.

In den Klassen eingesperrt

Die Alarmkette setzte sich sofort in Gang. 334 Schüler wurden in ihren elf Klassen buchstäblich eingesperrt. Keiner der Schützlinge durfte sich auf den Gängen oder auf dem Vorplatz aufhalten. Die Sondereinheit Cobra der Polizei rückte an und untersuchte jeden Winkel des abgeriegelten Schulgebäudes. Außerdem wurden sämtliche verfügbaren Polizeikräfte im und rund um den Bezirk Dornbirn aufgeboten und Straßen gesperrt.

Polizeikräfte errichteten Straßensperren und Umleitungen rund um die Schule.
Polizeikräfte errichteten Straßensperren und Umleitungen rund um die Schule.

Sammelplatz eingerichtet

Bei der nahegelegenen Sportanlage Haselstauden wurde ein Sammelplatz für die Eltern der Schulkinder eingerichtet. Bald säumten Hunderte von Menschen den Platz, einige von ihnen traumatisiert. Das Kriseninterventionsteam kam zum Einsatz.

Auch Bürgermeisterin Andrea Kaufmann fand sich umgehend vor Ort ein. „Die Einsatzkräfte arbeiten extrem professionell“, lobt sie. Gleichzeitig kündigte sie die Unterstützung der Stadt bei der psychologischen Aufarbeitung, unter anderem durch das Kriseninterventionsteam, an. „Die Schüler werden wohl noch länger daran knabbern müssen“, bemerkte sie. Von der Stadt wurde auch ein Bus zur Verfügung gestellt. Für Eltern und Schüler, die nach der Entwarnung zum Sammelplatz gebracht wurden und sich dort in die Arme schließen konnten.

Nach der Entwarnung konnten die Eltern ihre Kinder erleichtert in die Arme schließen.
Nach der Entwarnung konnten die Eltern ihre Kinder erleichtert in die Arme schließen.

Anrufer identifiziert

Die schlussendliche Entwarnung wurde gegen Mittag gegeben. Polizeisprecher Rainer Fitz stellte klar: „Es hat zu keiner Zeit Gefahr bestanden.“ Das Landeskriminalamt forschte unterdessen über den Telefonbetreiber nach dem zunächst anonymen Anrufer. Mit Erfolg. „Breaking News“ verkündete Fitz und teilte eine überraschende Neuigkeit mit: „Als Anrufer konnte ein 16-jähriger Jugendlicher aus dem Burgenland identifiziert werden.“ Die Einvernahme des geständigen Burschen durch Polizeikollegen im Burgenland war bereits im Gange.

Über sein Motiv wurde noch nichts berichtet. Der Anruf dürfte wohl als Faschingsscherz (schließlich ist Faschingsbeginn) gedacht gewesen sein, so eine erste Mutmaßung. Ein Scherz, der den Anrufer wohl sehr teuer kommen dürfte. Nach Abschluss der polizeilichen Erhebungen wird der Verdächtige an die Staatsanwaltschaft angezeigt.

Die Schüler wurden mit einem Bus zum Sammelplatz in Haselstauden gebracht.
Die Schüler wurden mit einem Bus zum Sammelplatz in Haselstauden gebracht.

Großeinsatz

Im Einsatz waren das Rote Kreuz Dornbirn mit mehreren Rettungsfahrzeugen, das Kriseninterventionsteam, Bedienstete der Stadt Dornbirn, 19 Polizeistreifen und mehrere Einsatzkräfte der Cobra.

Rechtliche Folgen für den Verdächtigen

Gegen den Jugendlichen steht eine Anzeige nach Paragraph 275 STGB im Raum, der als „Landzwang“ definiert wird. Sein Inhalt: „Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“

Doch dem 16-Jährigen dürften nicht nur Gefängnis blühen, sondern auch hohe Kosten. Abgesehen von dem durch die psychologische Betreuung und dem Einsatz öffentlicher Verkehrsmittel erwachsenen Aufwendungen könnte für den Verdächtigen auch der Einsatz der Exekutive empfindlich zu Buche schlagen. Denn laut Paragraph 92 im Sicherheitspolizeigesetz heißt es: „Wird durch eine technische Alarmeinrichtung das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht, ohne dass zum Zeitpunkt der Alarmauslösung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen, Eigentum oder Vermögen bestanden hat, so gebührt als Ersatz der Aufwendungen des Bundes ein Pauschalbetrag, der nach Maßgabe der durchschnittlichen Aufwendungen mit Verordnung des Bundesministers für Inneres festgesetzt wird.“ Dieser Pauschalbetrag wäre dann von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzutreiben.

Unter den Einsatzkräften befanden sich auch Retter des Roten Kreuzes.
Unter den Einsatzkräften befanden sich auch Retter des Roten Kreuzes.