Kein Geld für schwerstbehindertes Kind

Haftpflichtversicherung verweigert Zahlung. Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl organisiert Spendenaktion für die Familie.
feldkirch 45 Jahre arbeitet Hans-Jörg Vogl (66) schon als Rechtsanwalt. Viele Schicksale sind ihm in dieser Zeit begegnet, aber: „Noch kein Fall ging mir so an die Nieren wie jener von Vinzent.“ Der Bub kam am 8. Dezember 2016 im LKH Feldkirch schwerstbehindert zur Welt. Er sieht und hört fast nichts, ist querschnittgelähmt und benötigt aufwendige Therapien. Obwohl vier Gutachten ein Fehlverhalten des damals für die Entbindung zuständigen Personals bestätigen, verweigert die Haftpflichtversicherung der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG), die Uniqua, bislang eine Entschädigungszahlung.

Engagement
Auch ein Vergleich scheiterte. „Dazu müsste der Krankenhausträger die Haftung dem Grunde nach anerkennen“, erklärt Hans-Jörg Vogl. Doch das ist bislang nicht geschehen. Auf VN-Nachfrage verlautete vonseiten der KHBG kurz und bündig: „Wir bedauern das Schicksal von Vinzent und seiner Familie sehr. Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, können wir keine inhaltliche Stellungnahme abgeben.“ Vogl wird sich weiter in diesem Verfahren engagieren. Gleichzeitig hat er eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Sein Appell: „Bitte helfen Sie. Wir legen die Hand dafür ins Feuer, dass das Geld 1:1 bei Vinzent und seiner Familie ankommt.“

Pflege rund um die Uhr
Die Unterstützung tut not. Der Bub benötigt Pflege rund um die Uhr, die Eltern müssen das Haus behindertengerecht umbauen. Sie lassen auch nichts unversucht, um den Zustand ihres kleinen Jungen zu verbessern, greifen dafür nach jedem Strohhalm. “Die Therapien und damit verbundenen Reisen im In- und ins Ausland sind sehr kostspielig”, spricht Hans-Jörg Vogl bereits von einem sechsstelligen Eurobetrag an Aufwendungen. Die Versicherung legt sich indes weiter quer. Laut Vogl argumentiert sie mit Verjährung, überhöhten Forderungen und einem Mitverschulden der Kindesmutter.

Aussage, die betroffen machte
Die Gutachten widersprechen dem. “Die Schwangere wurde nach Einlieferung ins Krankenhaus nicht richtig beobachtet”, zitiert Vogl. So seien unter anderem die Aufzeichnungen des Wehenschreibers nicht richtig interpretiert worden. “Die brisante Situation wurde nicht erkannt.” Besonders betroffen gemacht habe ihn jedoch die Aussage des Uniqa-Schadensbearbeiters bei der Verhandlung am 23. Mai 2022, in der dieser gesagt habe: “Wir anerkennen die Haftung nicht. Die Uniqa hat genug Geld, um diesen Fall bis zum Obersten Gerichtshof und auch noch jahrzehntelang zu prozessieren.” So, wie es aussehe, werde die Versicherung das tun.

Dabei wäre laut Gutachten das Handicap bei dem Jungen nicht eingetreten bzw. wesentlich geringer ausgefallen, wäre von Anfang an richtig gehandelt worden. Hans-Jörg Vogl spricht von einer “schreienden Ungerechtigkeit”. Er will sich weiter für die Familie einsetzen. Damit die Spendengelder nicht mit den Mitteln der Kanzlei vermengt werden, hat er das Spendenkonto bei der Volksbank eingerichtet.

Spendenkonto: Spenden für Vinzent Schatzmann, Volksbank Vorarlberg, IBAN: AT18 4571 0019 4314 9281, BIC: VBOEATWWVBG
