Jugendliche erst sexuell missbraucht, dann für sie die Pille danach besorgt

Mit Alkohol und Drogen wehrlos gemacht: Wie sich ein Oberländer (23) an zwei Mädchen verging. Und wie die Strafe ausfiel.
Feldkirch Die Vergangenheit des 23-jährigen Vorarlbergers ist keine Rühmliche. Er ist bei Gericht amtsbekannt. Nach der Mittelschule hatte er keinen Lehrabschluss erreicht. Im Vorstrafenregister des Arbeitslosen scheinen bereits fünf Vorstrafen auf. Die meisten wegen Körperverletzung.
Diesmal aber fährt die Staatsanwaltschaft besonders schwere Geschütze gegen den jungen Mann auf. Die Vorwürfe beim Prozess am Landesgericht Feldkirch lauten auf „Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger“. Opfer waren zwei Mädchen, beide zur Tatzeit im September 2020 17 Jahre alt, also noch nicht volljährig. Der Angeklagte selbst zeigt sich nicht geständig.
Flucht von Geburtstagsparty
Da war zunächst eine Geburtstagsparty unter Teenagern im Oberland. Dabei kam es zum Streit eines Mädchens mit einer Bekannten. Die Jugendliche verließ das Fest. Um dann ausgerechnet bei jemandem Zuflucht zu suchen, der weit Schlimmeres mit der 17-Jährigen im Schilde führen sollte als das, was ihr auf der Party widerfahren hätte können.
Der damals 21-Jährige war dem Mädchen bekannt. Auch bezüglich sexueller Erfahrungen. In jener Nacht kam es wieder zu einer Annäherung seinerseits. Diesmal aber verweigerte die Jugendliche das Begehren des Mannes. Sie wollte lediglich bei ihm übernachten.
Daraufhin versetzte der Oberländer das Mädchen in einen Zustand der Wehrlosigkeit. Laut Anklage berauschte und betäubte er es mit Alkohol, Kokain und Ecstasy-Tabletten. Dann vollzog er an seinem Opfer den Beischlaf.

Geschlechtsakt gefilmt
Doch damit noch nicht genug. Um das Maß seiner Schamlosigkeit voll zu machen, filmte der 23-jährige den Geschlechtsakt. Um das Video dann weiteren Personen zu präsentieren.
Zweiter Anklagepunkt: Ein weiteres 17-jähriges Mädchen, mit dem der Mann eine freundschaftliche Beziehung pflegte. Doch auch diese Jugendliche wurde zum Opfer des sexuellen Missbrauchs. Nachdem sie bei ihm eine Flasche Whisky konsumiert hatte, betäubte er sie mit Ecstasy-Tabletten. Als das Mädchen eingeschlafen war, zog er es nackt aus und missbrauchte es. Am nächsten Tag stellte er der jungen Frau die Frage, ob sie denn Verhütungsmittel nehme. Als sie dies verneinte, ging er zur Apotheke, um dort die Pille danach für sie zu besorgen.
Soweit der Anklagevortrag seitens der Staatsanwaltschaft. Danach wird im Sinne des Opfer- und Täterschutzes die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Am Nachmittag fällt der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter das Urteil.
Zwei Jahre unbedingte Haft
Der 23-Jährige wird gemäß der Anklage des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen. Und nicht nur das. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes ergeht ebenfalls ein Schuldspruch, da bei dem Oberländer trotz Waffenverbotes eine Schreckschusspistole und Butterfly-Messer sichergestellt wurden. Der Mann wird zu zwei Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.