Zur Gebetsstunde einen Liter Wodka: Attacke mit vier Promille

VN / 01.09.2023 • 16:30 Uhr
Der Angeklagte konnte sich aufgrund seiner Erinnerungslücken zwar nicht geständig zeigen, aber immerhin reumütig. <span class="copyright">vn/sohm</span>
Der Angeklagte konnte sich aufgrund seiner Erinnerungslücken zwar nicht geständig zeigen, aber immerhin reumütig. vn/sohm

Wie ein verletzter somalischer Patient auf Hilfe im Notarztwagen reagierte.

Feldkirch Eines Nachts Ende Mai dieses Jahres kam es in einem Asylheim im Oberland zu einem Vorfall. Nach der Alarmierung trafen Polizei und Rettung dort einen Bewohner aus Somalia an, stark blutend aus einer Wunde am Kopf.

Der verletzte 41-Jährige, laut Zeugenaussagen torkelnd und kaum fähig, sich auf den Beinen zu halten, wurde in den Notarztwagen verfrachtet. Ein Rettungssanitäter versuchte den Mann zu dessen eigener Sicherheit anzuschnallen. Doch es sollte zu einem folgenschweren Versuch werden.

Ein Rettungssanitäter wurde beim Einsatz selbst zum Patienten. <span class="copyright">VN/HB</span>
Ein Rettungssanitäter wurde beim Einsatz selbst zum Patienten. VN/HB

Akute Vergiftung

Denn der Patient war nicht gewillt, dem guten Willen des Ersthelfers mit gebührendem Verhalten zu begegnen. Stattdessen verpasste er ihm einen Faustschlag ins Gesicht, sodass der Sanitäter umkippte. Selbst der anwesende Polizist, der das Opfer helfend stützte, wurde nun zum Ziel der ausufernden Aggression des Patienten. Ihn streifte ein weiterer Faustschlag des Zürnenden am rechten Unterkiefer.

Nach seiner anschließenden Einlieferung ins Landeskrankenhaus wurde bei dem Somalier eine „akute Intoxikation“ (Vergiftung) durch knapp vier Promille Alkohol im Blut diagnostiziert.

“Weiß nicht, war betrunken”

Wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt, wird der inzwischen wieder Nüchterne bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch von Richterin Lisa Pfeifer zunächst mit der Frage konfrontiert: „Bekennen Sie sich schuldig?“

„Weiß nicht, war damals betrunken“, lässt sich der Angesprochene vom Dolmetscher lapidar übersetzen.

Und im Übrigen wolle er sich bei den Opfern für seine Attacken entschuldigen. Auch wenn diese sich seinem Erinnerungsvermögen entziehen würden.

Anklage abgeändert

Angesichts des Zustands des Beschuldigten zur Tatzeit modifiziert Staatsanwältin Melanie Wörle die Anklage statt auf versuchte Körperverletzung nun auf „Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung“. Was dem Somalier zugutekommt, weil ihm damit auch ein hohes Maß an Unzurechnungsfähigkeit attestiert wird.

Die Richterin fällt das Urteil in diesem Sinne: Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen à vier Euro (also 1200 Euro), die Hälfte davon bedingt. Der Verurteilte nimmt die Entscheidung dankend an und gelobt: „Es war mein erster und letzter Fehler.“