Ein Mann warf sich ihm absichtlich auf das Auto: So lautet das Urteil

VN / 06.10.2023 • 16:05 Uhr
Ein Mann warf sich ihm absichtlich auf das Auto: So lautet das Urteil
Der „Unfall“ ereignete sich Anfang August in der Kronengasse in Schruns. Hubert Feurstein (74) lenkte den Mercedes damals. privat/handout

Schruns: Abstruser Plan eines Hoteliers, seinem Konkurrenten ein Problem aufzuhalsen, ging gründlich schief.

Bludenz Am 8. August dieses Jahres lag ein 54-jähriger Hotelier regungslos auf dem Asphalt einer schmalen Gasse in Schruns. Offenbar war er von einem Mercedes angefahren worden, so der erste Eindruck. Rettung und Polizei rückten an, der Notarzthubschrauber flog den offensichtlich Verunfallten zum Landeskrankenhaus. Doch im Ambulanzblatt war später nichts von inneren oder äußeren Verletzungen vermerkt. Gleichzeitig wurden Ermittlungen gegen den Fahrzeuglenker eingeleitet.

Der „Unfall“ ereignete sich Anfang August in der Kronengasse in Schruns. <span class="copyright">privat/handout</span>
Der „Unfall“ ereignete sich Anfang August in der Kronengasse in Schruns. privat/handout

Das „verräterische“ Video

Schließlich tauchte ein Video auf, zufällig aufgenommen von Urlaubern zum Zeitpunkt des Vorfalls. Aufnahmen, die auch vol.at zugespielt wurden. Sie zeigen sämtliche Details des Vorgangs.

Womit eine „Bombe platzen“ sollte. Denn auf dem Video ist deutlich und eindeutig zu erkennen, dass sich der Hotelier dem im Schritttempo heranfahrenden Mercedes näherte und sich absichtlich auf die Motorhaube fallen ließ.

Damit geriet das „Unfallopfer“ selbst ins Visier der polizeilichen Ermittlungen. Die Ergebnisse sollten zur Anklage wegen Verleumdung gegen den 54-Jährigen führen, anders gesagt wegen „fälschlicher Beschuldigung einer mit Strafe bedrohten Handlung“.

Das vermeintliche Unfallopfer fand sich als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Bludenz wieder. <span class="copyright">vn/gs</span>
Das vermeintliche Unfallopfer fand sich als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Bludenz wieder. vn/gs

Beim Bezirksgericht Bludenz kommt es zum Finale. Der angeklagte Hotelier bekennt sich nicht schuldig. Richter Alexander Frick stellt ihm die Frage: „Es gibt ein Video von dem Unfallhergang. Kennen Sie es?“

Antwort: „Ja, die Polizei hat es mir gezeigt. Und sie hat mich gefragt, ob ich suizidgefährdet sei. Das ließ ich nicht auf mir sitzen, habe bei der Einvernahme nichts unterschrieben und bin gegangen.“

„Plötzliches Blackout“

Und so lautet die Rechtfertigung des Beschuldigten selbst zum Geschehen beim Unfall: „Meine Hunde rannten auf die Gasse. Ich wollte sie zurückholen. Das Auto habe ich gesehen. Doch plötzlich hatte ich einen Schock und ein Blackout und fiel um. Ich kann mir das nicht erklären“, beteuert der 54-Jährige. „Aber ich habe da nichts extra gemacht, um Gottes Willen.“ Er sei dann erst im Krankenhaus wieder aufgewacht, noch mitgenommen vom „Kerosingestank des Rettungshubschraubers“.

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Getrübtes Verhältnis

Der Richter fragt nach dem Verhältnis des Angeklagten zum Fahrer des Autos. Und nun sollte sich etwas offenbaren, das dunkle Verdachtsmomente schürte. Denn der Hotelier und der Autofahrer kennen sich seit Jahren. Beide haben Pizzerien an Albaner verpachtet, in derselben Gasse, direkt vis à vis. Zwischen den Gastronomen entwickelte sich brodelnder Unfrieden. Ein Konkurrenzkampf begann.

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Verfahrensgegner des Beschuldigten ist Hubert Feurstein (74), der damals den Mercedes lenkte und seinerseits eines der Lokale an Albaner verpachtete. Feurstein wirft dem Hotelier unter anderem vor, mit in der engen Gasse aufgestellten Sonnenschirmen die Zufahrt zur konkurrierenden Pizzeria blockiert zu haben. „Er macht meinen Pächtern schon seit Jahren Stress“, sagt er 74-Jährige.

Hubert Feurstein zeigt eine Aufnahme von den Sonnenschirmen, die die Zufahrt zur Pizzeria seiner Pächter blockieren, und zwar „noch immer“, wie er betont. <span class="copyright">vn/gs</span>
Hubert Feurstein zeigt eine Aufnahme von den Sonnenschirmen, die die Zufahrt zur Pizzeria seiner Pächter blockieren, und zwar „noch immer“, wie er betont. vn/gs

Verurteilt wegen Verleumdung

Mit dem durch den Hotelier vorgetäuschten Unfall eskalierte der Zwist, ist auch Richter Frick überzeugt. Er nennt es eine „recht verwerfliche Tat“ seitens des Angeklagten und verurteilt ihn im Sinne des Strafantrages. Das Urteil lautet unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 200 Tagessätzen à zehn Euro, also 2000 Euro. In seiner Begründung weist der Richter noch darauf hin, dass der Beschuldigte seinem Verfahrensgegner nach dem Unfall erhebliche Probleme aufgehalst hätte, wäre nicht das Video aufgetaucht. Der Verurteilte erbittet sich Bedenkzeit, er möchte sich mit seinem Anwalt absprechen.  

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