Neues in der Causa Reichart: Schlappe beim Verfassungsgerichtshof

VN / 18.10.2023 • 16:25 Uhr
Der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger während der Hauptverhandlung Anfang März am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">vn/gs</span>
Der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger während der Hauptverhandlung Anfang März am Landesgericht Feldkirch. vn/gs

Nach seiner Verurteilung wegen übler Nachrede beantragte der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger, das Gesetz als „verfassungswidrig“ aufzuheben. Vergeblich.

Bregenz Die Causa ist bekannt: Judith Reichart, Leiterin des Bregenzer Kulturreferates, hatte gegen den Vorsitzenden des städtischen Prüfungsausschusses, Alexander Moosbrugger, eine Privatanklage und Zivilklage eingebracht.

Beim Strafverfahren am Landesgericht Feldkirch am 6. März dieses Jahres wurde Moosbrugger für schuldig erkannt, er hätte am 4. Oktober 2021 anlässlich einer Pressekonferenz in Bregenz im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit seinen Mitstreiterinnen Veronika Marte (VP) und Sandra Schoch (Grüne) die Privatanklägerin Reichart eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt. Und zwar indem den Pressevertretern mitgeteilt wurde, Reichart hätte betrügerisch unter Vortäuschung der Existenz eines Vereines und bereits zugesagter Landesförderungen öffentliche Bundesfördermittel erschlichen und öffentliche Gelder zweckwidrig verwendet.

Wegen des Vergehens der üblen Nachrede wurde Moosbrugger zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt (die VN berichteten). Der Verurteilte und sein Verteidiger Wilfried Ludwig Weh erhoben gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung.

Der Verfassungsgerichtshof in Wien wies Moosbruggers Normprüfungsantrag als unzulässig ab. <span class="copyright">VfGH</span>
Der Verfassungsgerichtshof in Wien wies Moosbruggers Normprüfungsantrag als unzulässig ab. VfGH

Normprüfungsantrag

Und sie zogen noch ein weiteres Register: Sie brachten beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Normprüfungsantrag ein. Dabei geht es darum, dass sich Moosbrugger mit seiner Verurteilung unter der Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt glaubte und deshalb beantragte, dieses Gesetz aufzuheben. Um dem „Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zum Durchbruch zu verhelfen“, so sein konkretes Begehren.

Als unzulässig abgewiesen

Doch der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag per Beschluss als unzulässig ab. Unter anderem wegen „nicht behebbarer inhaltlicher Mängel“.

Reicharts Privatanklagevertreter Rechtsanwalt Martin Mennel äußert sich dazu gegenüber den VN wie folgt: „Der Verfassungsgerichtshof sah den Antrag als derart mangelhaft an, dass eine inhaltliche Befassung mit ihm nicht möglich war. Es war also eine totale Schlappe.“

Rechtsanwalt Martin Mennel ist Privatanklagevertreter der Bregenzer Kulturreferatsleiterin Judith Reichart. <span class="copyright">vn/hb</span>
Rechtsanwalt Martin Mennel ist Privatanklagevertreter der Bregenzer Kulturreferatsleiterin Judith Reichart. vn/hb

Das Berufungsverfahren Moosbruggers gegen das Feldkircher Strafurteil beim Oberlandesgericht Innsbruck war bis zur Entscheidung des VfGH unterbrochen worden. Laut Mennel habe der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende eine Berufung angemeldet, die „völlig unberechtigt“ sei.

„Vollkommenes Blackout“

Der Anwalt weist auf eine Passage in der Berufung hin, „in der behauptet wird, der Beschuldigte Moosbrugger hätte in der Hauptverhandlung ein vollkommenes Blackout gehabt, wobei dies aber in der Verhandlung interessanterweise niemandem aufgefallen ist. Immerhin war er anwaltlich vertreten“.

Weiters werde in der Berufung laut Mennel ins Treffen geführt, dass der Richter weder die Dokumente studiert noch eine Beweiswürdigung vorgenommen habe, obwohl er trotz des Blackouts des Beschuldigten dazu verpflichtet gewesen wäre.  „Also völlig haltlose Vorwürfe gegenüber dem Gericht“, kommentiert das der Anwalt.

Einvernehmliche Lösung?

Mennel beabsichtigt, auch gegen Sandra Schoch und Veronika Marte Privatanklage und Unterlassungsklage wegen übler Nachrede einzubringen. Bezüglich Marte könnte sich das Blatt jedoch noch wenden, wie der Anwalt erklärt: „Veronika Marte hat zwischenzeitlich Interesse an einer vergleichsweisen Lösung bekundet. Diesbezüglich wird noch abzuklären sein, ob eine echte Vergleichsbereitschaft besteht, wozu auch die Einsicht gehört, dass die Pressekonferenz rechtswidrig war und unserer Mandantin ein massiver Schaden zugefügt wurde.“

Sollte diese Einsicht bestehen, werde es laut Mennel wohl zu einer einvernehmlichen Lösung mit Marte kommen, da seine Mandantin Reichart prinzipiell nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelegen sei. „In diesem Fall werden dann nurmehr gegen Sandra Schoch die entsprechenden gerichtlichen Schritte eingeleitet“, kündigt Mennel an.

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