Hinter den Kulissen: angepasste Bürgermeistergehälter

Politik / 04.11.2023 • 07:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Hinter den Kulissen: angepasste Bürgermeistergehälter
Neue Bezügeverordnungen gibt es für die Gemeindeorgane in Meiningen (l.) und in Bludesch (r.). Gabriele Tschütscher, Gemeinde Meiningen/Marianne Benzer, VN/Julia Böcken, VN/Mirijam Haller

In gleich zwei Gemeinden wurden die Bürgermeistergehälter zuletzt angepasst.

Bregenz, Meiningen, Bludesch Die VN-Recherche über alle Bürgermeisterbezüge im Land sorgte für Aufsehen über die Landesgrenzen hinaus: Die Gehälter der Gemeindeorgane in 90 von 96 Vorarlberger Gemeinden konnten exakt ermittelt werden, das Brutto-Monatsgehalt liegt heuer zwischen 2627,72 Euro in Stallehr und 16.464,38 Euro in Bregenz und Dornbirn. Doch diese Zahlen aus dem September sind bald schon nicht mehr aktuell. Denn in zumindest zwei Gemeinden werden die Bezüge mit Jahreswechsel – abgesehen von der gesetzlich vorgesehenen Erhöhung je nach Inflationsrate – angepasst.

So verändert sich der Bezug des Meininger Bürgermeisters Thomas Pinter (64) – bzw. seines Nachfolger,s der im April ins Amt gewählt und mutmaßlich Gerd Fleisch (57) heißt – nach VN-Informationen ab Jahreswechsel. Wie hoch genau der Bezug sein wird, ist aber noch offen, da der Beschluss in einer geheimen Sitzung der Gemeindevertretung gefällt wurde und die Gemeinde die neue Verordnung noch nicht veröffentlicht hat.

Das hat hingegen in der Walgau-Gemeinde Bludesch bereits geklappt. Dort erhöht sich das Gehalt von Bürgermeister Martin Konzet (55) ab 1. Jänner auf 50 Prozent des Bezugs eines Landesrats – 2023 wären das also 8232,19 Euro gewesen, 2024 kommt noch die Inflationsanpassung hinzu. Im Protokoll der Gemeindevertretungssitzung heißt es hierzu, dass „die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für so eine Anpassung“ in der Debatte ebenso eine Rolle gespielt hätte wie “der Vergleich mit anderen Bürgermeistern in der Region“ – deren Gehälter würden sich in einer ähnlichen Liga bewegen. Außerdem, hält das Protokoll fest, solle wegen der vielfältigen Aufgaben und der persönlichen Haftung eines Bürgermeisters „eine gute Kommunikation/Information [der Entscheidung] an die Bevölkerung“ erfolgen.

Das wäre hiermit auch erledigt.