Nach Lawinenabgang: Vorarlberger Bergführer vor Gericht verurteilt

VN / 13.12.2023 • 18:30 Uhr
Der Angeklagte wurde vor dem Landesgericht Feldkirch verurteilt. <span class="copyright">VN/Plesch</span>
Der Angeklagte wurde vor dem Landesgericht Feldkirch verurteilt. VN/Plesch

Nachdem das Verfahren gegen einen Bergführer neu aufgerollt wurde, folgte nun der Schuldspruch.

Feldkirch Es ist ein zähes Ringen: Eigentlich war der Fall schon abgeschlossen. Dann ließ das Oberlandesgericht eine Diversion nicht zu, und es musste vor dem Landesgericht Feldkirch erneut verhandelt werden. Nun ist der Prozess um einen unbescholtenen Ski- und Bergführer zu einem neuerlichen Abschluss gekommen. Zumindest fürs Erste. Der Vorarlberger wurde schuldig gesprochen und zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung plus einer Geldstrafe verurteilt.

Darum ging es: Ein Skiführer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er soll bei Lawinenwarnstufe 4 über 2000 Metern mit zwei Gästen in eine Variantenabfahrt im Bereich Wartherhorn eingefahren sein, obwohl er gewusst haben soll, dass zeitgleich Blindgänger einer Sprengladung geborgen werden mussten.

Lawinenabgang Anfang Februar

Am 5. Februar war der Vorarlberger mit zwei österreichischen Gästen in freiem Gelände unterwegs. Dann löste sich – mutmaßlich wegen der Bergung der Blindgänger – eine Lawine und riss einen der Skifahrer mit. Der verletzte sich schwer an Arm und Schulter. Der andere Gast und der Bergführer selbst blieben zum Glück unverletzt.

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Schon bei der ersten Verhandlung am 9. Mai hatte der Angeklagte alle Schuld von sich gewiesen. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Er übernahm damals aber die Verantwortung dafür, sich vor dem Start der Tour nicht versichert zu haben, ob die Bergung abgeschlossen ist. Und zahlte die Geldbuße in Höhe von 1500 Euro.

Staatsanwaltschaft lehnte Diversion ab

Nachdem die Staatsanwaltschaft sich gegen die Diversion ausgesprochen hatte, bezog das Oberlandesgericht Stellung. Demnach liege eine schwere Schuld vor, die eine Diversion verhindert. Der Strafantrag beziehe sich auf die Erstaussagen des Beschuldigten bei der Polizei. Diese seien glaubwürdig. Bei der ersten Verhandlung im Mai hatte der Skiführer einzelne Sachverhalte leicht verändert wiedergegeben.

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Nun also die neuerliche Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. „Sie können nicht die ganze Verantwortung auf andere abschieben“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Sie wussten von der Blindgängerbergung, der angespannten Lawinensituation und waren für zwei Menschen verantwortlich.“ Auch sie stützte sich dabei auf die Angaben vor der Polizei und folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Berufung eingelegt

Dass er aber noch keine Vorstrafe habe, habe sich mildernd ausgewirkt. Die Gefängnisstrafe ist mit einer Probezeit von drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die Geldstrafe liegt bei 1680 Euro, wobei die 1500 Euro aus der Diversion abgezogen würden.

Der Beschuldigte hingegen beteuerte einmal mehr, seines Erachtens alles richtig gemacht zu haben. Sein Verteidiger legte daher auch umgehend volle Berufung ein. Er hatte mehrere Beweisanträge vorgebracht, die von der Richterin allesamt abgelehnt wurden. Er verwies auf ein Privatgutachten, das bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts noch nicht vorgelegen habe. Das würde seinen Mandanten entlasten. Es scheint also, als wäre das letzte Wort in diesem Gerichtsprozess doch noch nicht gesprochen.