“Ohne Drogen hätte ich diese Tat niemals begangen”

VN / 11.01.2024 • 16:00 Uhr
Der 19-Jährige hat bereits vier Vorstrafen und wurde in seiner Probezeit wieder straffällig.  <span class="copyright">VN/MMH</span><span class="copyright"> </span>
Der 19-Jährige hat bereits vier Vorstrafen und wurde in seiner Probezeit wieder straffällig. VN/MMH

Der Angeklagte soll eine Polizistin getreten und einer Krankenpflegerin einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben, während er sich im Drogenrausch befand.

Von Mia Hämmerle

Feldkirch Der junge Straftäter war nach seiner letzten Verurteilung frühzeitig aus der Haft entlassen worden und befand sich in einer Probezeit von drei Jahren, als er im November wieder straffällig wurde. Auf die Frage von Richter Dietmar Nußbaumer, warum er nach seiner frühzeitigen Entlassung wieder zu Drogen gegriffen habe, antwortet er: “Ich habe alles verloren. Meine Freundin, meinen Wohnort und meine Arbeit.”

Massive Erinnerungslücke

Der vorbestrafte Angeklagte gesteht beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, dass er am 2. November in eine Wohnung eingebrochen und dabei schwere Körperverletzung sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen hat. An die Taten, die er am 17. November unter Einfluss multipler Substanzen begangen haben soll, würde sich der Beschuldigte nicht erinnern, erklärt dessen Anwalt Matthias Graf. In einem scheint sich der 19-Jährige sicher zu sein: “Ich weiß genau, dass ich ohne Drogen diese Taten niemals begangen hätte.”

Halluzinationen

Durch Zeugenaussagen werden die Ereignisse rekonstruiert. Ein Sanitäter, der den jungen Mann am Morgen des 17. November ins Krankenhaus brachte, erzählt, dass der Angeklagte im Krankenwagen stark beeinträchtigt war. Er habe Halluzinationen gehabt und mehrmals mit den Handschellen gegen die Stuhllehne geschlagen, um sich zu befreien.

Tritt gegen Polizistin

Außerdem soll er versucht haben, sich vom Gurt zu befreien, schildert die nächste Zeugin, eine 31-jährige Polizistin. In dem Moment, in dem sie den Gurt straffen wollte, habe er sie getreten. Sie blieb unverletzt, da sie im Moment des Trittes einen Schritt nach hinten machte und nur gestreift wurde. Ob der Beschuldigte in dem Moment wusste, dass es sich bei ihr um eine Polizistin handelte, ist zu bezweifeln.

Faust wie ein Katapult

Die Zeugin erzählt, dass er im Krankenhaus noch aggressiver wurde, ständig geschrien hat und auf dem Boden fixiert werden musste. Er habe seinen Arm aus dem Griff der Polizei befreien können. “Die geballte Faust flog wie ein Katapult ins Gesicht der Krankenschwester”, sagt sie und fügt hinzu, dass sie aber nicht sagen kann, ob er gezielt sie treffen wollte. Die Krankenschwester kam mit Kopfschmerzen davon.

“Kein Weg führt an Freiheitsstrafe vorbei”

“Wenn man die Vorstrafen ansieht, sieht man, dass wir an einem Punkt sind, wo kein Weg an einer Freiheitsstrafe vorbeiführt”, sagt Richter Dietmar Nußbaumer. Zwei Jahre Freiheitsstrafe kommen auf den jungen Mann zu. Zwei Jahre, um von Drogen wegzukommen, sich an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen und konkrete Pläne für die Zukunft zu machen. Das Urteil ist rechtskräftig.