Wie ein Chauffeur die Postbus AG in Lech einen Sommer lang hinterging

VN / 21.02.2024 • 12:47 Uhr
Ein Chauffeur und sein Umgang mit den Einnahmen beschäftigen das Gericht. <span class="copyright"><a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lech-Landbus_(Postbus)-01ASD.jpg">Asurnipal</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0">CC BY-SA 4.0</a>, via Wikimedia Commons</span>
Ein Chauffeur und sein Umgang mit den Einnahmen beschäftigen das Gericht. Asurnipal, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Ungewöhnlicher Fall vor Gericht: Verdacht der Untreue gegen Busfahrer am Arlberg.

Feldkirch Eigentlich fiel der Fahrer der Postbus AG im mondänen Urlaubsort Lech zunächst äußerst positiv auf. Er galt als zuverlässig, verlässlich und ordentlich. Bis erste Ungereimtheiten zutage traten.

Bei den Postbus-Chauffeuren ist es nämlich so, dass sie ihre Tageslosungen selbst per Erlagschein bei der Bank einzahlen müssen. In diesem Falle landete allerdings kein Cent auf dem betreffenden Konto des Geldinstitutes. Und das einen ganzen Sommer lang.

Was zunächst als „Programmfehler“ gemutmaßt wurde, stellte sich schlussendlich als mutwillige Unterschlagung der Tageslosungen – immerhin insgesamt rund 17.000 Euro – durch den Chauffeur heraus. Der Mann hatte das Geld niemals eingezahlt, sondern in einem Koffer gehortet.

Der “gestohlene” Koffer

Von der Postbus-AG mit dem Verdacht der Untreue konfrontiert, tischte der Busfahrer eine absurde Rechtfertigung auf: So habe er die Tageslosungen in ehrlicher Absicht durchaus einzahlen wollen, sei aber in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Dabei wäre ihm der Koffer mit dem Geld „gestohlen worden“. Eine Aussage, die Staatsanwältin Julia Berchtold beim späteren Prozess als reine Schutzbehauptung werten wird.  Denn bei der damaligen Einvernahme durch die Polizei gab der Mann lediglich an, dass beim Unfall seine Sonnenbrille in diebische Hände geraten sei. Vom Koffer erwähnte er kein Wort.

Kulanz gezeigt

Trotz der Überzeugung, dass ihr Fahrer das Geld unterschlagen hatte, zeigte die Postbus AG Kulanz: Damit der Verdächtige die verschwundenen Tageslosungen nachträglich ersetzen konnte, wurde er im Schienenersatzverkehr eingeteilt. Für sechs Wochen. Dann kam es doch zur Kündigung und Anzeige. Und schlussendlich zu einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft.

Privatbeteiligtenvertreter Daniel Köll  (Postbus AG) fordert vom Angeklagten mehr als 11.000 Euro ein. <span class="copyright">vn/gs</span>
Privatbeteiligtenvertreter Daniel Köll (Postbus AG) fordert vom Angeklagten mehr als 11.000 Euro ein. vn/gs

“Polizeitaxi” erfolglos

Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch glänzt der Beschuldigte allerdings durch Abwesenheit. Richter Theo Rümmele ordnet eine Vorführung des Angeklagten durch die Polizei an. Doch die Beamten finden den Mann nicht an seiner Wohnadresse vor. Also wird in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt. Beim Prozess mit dabei ist der Privatbeteiligtenvertreter der Postbus AG, Daniel Köll.

Er fordert einen Restbetrag von mehr als 11.000 Euro ein (6000 Euro hatte der Beschuldigte bereits von seinem Einkommen im Schienenersatzverkehr rückerstattet). Richter Rümmele verweist ihn jedoch mit seinen Forderungen auf den Zivilrechtsweg.

Teilbedingte Geldstrafe

Strafrechtlich wird der Angeklagte wegen der Vorwürfe des Vergehens der Veruntreuung und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung (wegen des angeblich gestohlenen Koffers und der Sonnenbrille) zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe in der Höhe von 1200 Euro verurteilt. Teilweise auf Bewährung deshalb, weil der Angeklagte ansonsten unbescholten war und derzeit von der Notstandshilfe lebt.