Der “Lufthunderter” und kein Ende

VN / 23.02.2024 • 12:10 Uhr
IG-L Lufthunderter, Feldkirch, Ambergtunnel
In Vorarlberg dürfte dieser Einschränkung ein langes Leben beschieden sein. VN/Rhomberg

Land will die die neue EU-Richtlinie abwarten. Sie bringt verschärfte Schadstoff-Grenzwerte.
 

Bregenz Der sogenannte „Lufthunderter“, der vor dem Ambergportal gilt, wird nicht so schnell von der Bildfläche verschwinden. Das Gegenteil könnte der Fall sein, denn aktuell wird die EU-Luftqualitätsrichtlinie überarbeitet.

IG-L Lufthunderter, Feldkirch, Ambergtunnel
Der IG-L Lufthunderter gilt nicht für E-Fahrzeuge. VN/Rhomberg

Den schon bekannten Entwürfen zufolge sollen die Grenzwerte für die Luftschadstoffe an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeglichen werden, und die sind um einiges strenger. Vor diesem Hintergrund sei es zweckmäßiger, die Beschlussfassung der EU-Richtlinie abzuwarten und allenfalls daran anschließend weitere Maßnahmen zu prüfen, verlautete auf VN-Nachfrage aus dem Büro des Landeshauptmannes. Weiters hieß es: Sollte sich herausstellen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Teil der A14 auch künftig eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der verschärften Schadstoff-Grenzwerte darstellt, wäre eine Aufhebung der entsprechenden Landes-Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv.

APA5963896-3 – 23112011 – SALZBURG – …STERREICH: THEMENBILD – Erhšhte Feinstaubbelastung in Teilen …sterreichs. Im Bild eine Anzeige mit der100km/h GeschwindigkeitsbeschrŠnkung aufgrund des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) aufgenommen auf der Tauernautobahn am Dienstag, 22. November 2011. APA-FOTO: BARBARA GINDL
APA/GINDL

Keine Messstelle beim Portal

Basis für den „Lufthunderter“ ist das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L). Es erlaubt per Verordnung des Landeshauptmannes ein Tempolimit von 100 km/h auf Streckenabschnitten, die als Sanierungsgebiet ausgewiesen sind. In Vorarlberg betrifft dies die Rheintalautobahn von Kilometer 36,267 bis Kilometer 37 im Bereich von Feldkirch. Laut den Informationen des Landes stimmt es, dass an der zum Ambergportal nächstgelegenen Messstelle, der Bärenkreuzung im Stadtzentrum von Feldkirch, seit 2018 keine Grenzwertüberschreitungen mehr nachgewiesen wurden. Beim Portal selbst befindet sich keine Messstelle. Der Schluss, dass die Schadstoff-Reduktion der Bärenkreuzung automatisch auf die A14 beim Ambergtunnel umgelegt werden könne, sei fachlich nicht möglich, da auf einer Autobahn eine andere Belastungssituation vorherrsche. Man könne somit nicht davon ausgehen, dass auch im Bereich des Tunnelportals die Schadstoff-Grenzwerte eingehalten würden. Ein konkreter Nachweis wäre demnach nur mittels Messung oder Modellierung möglich.

Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung würde, so die Argumentation, zudem die Prüfung weiterer Fakten erfordern, etwa die Berücksichtigung der zeitlichen Schwankungsbreite der Immissionsbelastung, die zukünftige Emissionsentwicklung oder Maßnahmen, die es im Sanierungsgebiet zur Reduktion der Belastung braucht. Das Fazit aus dem Landhaus: „Die Einhaltung der Grenzwerte muss in jedem Fall gewährleistet sein.“

Sicherheit und Lärmschutz

Die EU plant allerdings nicht nur eine Verschärfung bei den Grenzwerten von Luftschadstoffen wie Stickoxide, Feinstaub, Schwefeldioxid und Blei. Die neue Richtlinie sieht auch vor, dass im Hinblick auf bestimmte Grenzwerte künftig bereits vorab Maßnahmen in einem Luftqualitätsplan ergriffen werden müssen, um die Einhaltung der Grenzwerte bis 2030 zu gewährleisten. Das Land will nun bis zum Vorliegen des neuen Regelwerks zuwarten. Entscheidender Nachsatz: „Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen der Sicherheit und des Lärmschutzes voraussichtlich ohnehin beibehalten werden muss.“