Mordfall Janine G.: U-Haft des Tatverdächtigen verlängert!

VN / 28.02.2024 • 19:58 Uhr
Mordfall Janine G.: U-Haft des  Tatverdächtigen verlängert!
Der Tatverdächtige bleibt dem Gefängnis erhalten. VN

Noch keine Anklageschrift: Mordverdächtiger müsste deshalb eigentlich am Montag entlassen werden. Doch der Staatsanwaltschaft wird nun doch mehr Zeit eingeräumt.

Feldkirch Am kommenden Montag jährt sich die grausame Bluttat an der Dornbirnerin Janine G. zum zweiten Mal. Am 4. März 2022 war die 30-jährige Frau in einer Wohnung in Lustenau gewaltsam um ihr Leben gebracht worden.

<p class="caption">In diesem Lustenauer Riedgraben wurde die Leiche der Ermordeten aufgefunden. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">Hartinger</span></p>

Kein Geständnis

Dringend tatverdächtig ist ein heute 27-jähriger Vorarlberger, der sich seit damals in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft befindet. Der Mann ist bis dato nicht geständig. Er schiebt die Tat auf einen damals Zweitbeteiligten, heute 21-jährigen Lustenauer, von dem er selbst allerdings so schwer belastet wird, dass der Hauptverdacht nach wie vor auf ihm liegt.   

Umfangreiche Ermittlungen

Der Leichnam von Janine G. war am Tag nach der Bluttat in einem Graben im Lustenauer Ried aufgefunden worden. Fest steht, dass sich die Frau zum Zeitpunkt des Verbrechens mit den beiden Männern in einer Wohnung aufgehalten hatte, beide wurden kurz darauf als Verdächtige in Untersuchungshaft eingeliefert. Während der Lustenauer wenige Monate später wegen „fehlender Anhaltspunkte für eine sukzessive Mittäterschaft“ aus der U-Haft entlassen wurde, sitzt der Ältere noch in der Justizanstalt Feldkirch.

<p class="caption">Der Hauptverdächtige befindet sich seit Anfang März 2022 in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span></p><p class="caption">
              <span class="marker">vol/schmidt</span>
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Es folgte ein ungewöhnlich langer Ermittlungsmarathon durch die Kriminalisten. Geschuldet unter anderem den Erhebungen hinsichtlich der Sozial-Media-Aktivitäten der Tatbeteiligten, hier mussten die Fahnder beim Mutterkonzern von WhatsApp in den USA anknüpfen.

Anklage in Arbeit

Mitte Jänner dieses Jahres war es schließlich so weit: Der Abschlussbericht des Landeskriminalamtes wurde zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Feldkirch weitergeleitet. Dort wird nun fieberhaft an der Abfassung der Anklageschrift gearbeitet.

Der Knackpunkt dabei: Die Anklagebehörde steht unter massivem Zeitdruck. Denn rein gesetzlich ist eine über einen Tatverdächtigen verhängte Untersuchungshaft nach zwei Jahren zwingend zu beenden, sollte noch kein Strafantrag vorliegen. Im konkreten Fall bedeutet das, dass der Hauptverdächtige am kommenden Montag aus der Haft entlassen werden müsste.

<p class="caption">Rechtsanwalt German Bertsch, der den Hauptverdächtigen vertritt. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span></p><p class="caption">
              <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span>
              <span class="marker">vn/gs</span>
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U-Haft um zwei Monate verlängert

Im Mordfall Janine G. ein Ding der Unmöglichkeit. Also muss die Justiz in die „Trickkiste“ greifen, um die Untersuchungshaft für den Hauptverdächtigen bis zur Fertigstellung der Anklageschrift zu verlängern. Und das gelang in der erst kürzlich stattgefundenen Haftverhandlung in Feldkirch. Wie der Verteidiger des U-Häftlings, Rechtsanwalt German Bertsch, am Mittwoch den VN bestätigte, wurde die Untersuchungshaft seines Mandanten in der Justizanstalt um zwei Monate verlängert. Dies wurde durch noch offene Verwaltungsstrafen des Hauptverdächtigen ermöglicht. Ein Zeitkorsett, das der Staatsanwaltschaft für die Fertigstellung des Strafantrages ausreichen dürfte.

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