Ab Freitag gilt: Weg vom maximalen Gas, sonst ist das Auto weg

VN / 29.02.2024 • 14:20 Uhr
Radarmessung Polizei
Beamter der Vorarlberger Verkehrsabteilung bei der Geschwindigkeitsmessung. vn/hb

Wer auf den Straßen Österreichs extrem rast, riskiert ab 1. März den Verlust seines Fahrzeugs.

Schwarzach, Wien Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden kann. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und endgültige Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Rasern droht Auto-Beschlagnahme_0224
Rasern droht Auto-Beschlagnahme_0224

“Befehl hinausgegangen”

Das bestätigte den VN auf Anfrage auch Rudolf Salzgeber, Leiter der Verkehrsabteilung der Vorarlberger Polizei. „Es ging bereits ein Befehl der Landespolizeidirektion an sämtliche Dienststellen hinaus, bei Extremrasern mit einer vorläufigen Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge vorzugehen. Unter Umständen bereits bei einer Überschreitung von 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h außerorts. Das ist nun unsere gesetzliche Vorgabe.“

Rudolf Salzgeber
Rudolf Salzgeber, Leiter der Verkehrsabteilung: “Befehl ging an sämtliche Dienststellen hinaus.” Hartinger

Doch was geschieht anschließend mit dem „einkassierten“ Kfz? Salzgeber: „Wir nehmen nur die vorläufige Beschlagnahme an Ort und Stelle vor und melden sie dann der zuständigen Verwaltungsbehörde, sprich Bezirkshauptmannschaft. Diese prüft dann, ob es sich bei den Temposündern eventuell um Wiederholungstäter handelt und so weiter. Dann entscheidet sie über die weitere Vorgangsweise.“

Die Konsequenz für die ertappten Raser könnten in solchen Fällen durchaus prekär werden. Wie zuvor erwähnt, bis hin zur endgültigen Wegnahme ihres Fahrzeugs und Versteigerung desselben.

Zweifel an Maßnahme

Der Verkehrsclub ÖAMTC bezweifelt indessen die Wirksamkeit der Maßnahme und hat rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Juristen sähen grobe Mängel. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so Wolf.

Verfassungsrechtlich geprüft

Das Ministerium unter Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) verweist darauf, dass die Maßnahmen verfassungsrechtlich geprüft seien.