Amokdrohung in Mädchentoilette

Schriftzug im Bundesgymnasium Blumenstraße in Bregenz sensibilisiert Schule und Polizei.
Bregenz Am vergangenen Mittwoch konnte in einem Mädchen-WC im Bundesgymnasium Blumenstraße ein Schriftzug festgestellt werden, der als Androhung einer Gefahrenlage für den kommenden Montag verstanden werden könnte. Er lautet: „Amoklauf 04. 03.“

Schuldbetrieb bleibt aufrecht
In gemeinsamer Abstimmung der Schulleitung, dem Bezirkspolizeikommando und der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wird der Schulbetrieb vorerst aufrechterhalten, auch wenn die Lage grundsätzlich ernst genommen wird. Die Polizei ist bereits ständig mit zivilen Kräften vor Ort, am Montag wird auch sichtbare Präsenz der Einsatzkräfte sichergestellt. Die Eltern wurden bereits durch die Schulleitung informiert und werden angehalten, allfällige Hinweise an die Direktion oder das Bezirkspolizeikommando Bregenz zu melden.

Brief des Direktors
Klaus König, Direktor des BG, schrieb am Donnerstag an die Eltern seiner Schüler: „Aufgrund eines Schriftzuges auf dem Mädchen-WC im ersten Stock, den man als Drohung interpretieren kann, musste ich gestern Vormittag die Polizei informieren. Auch wenn es zurzeit sonst keine weiteren Hinweise gibt, nehmen wir dieses Thema immer ernst. Nach gemeinsamer Absprache mit den zuständigen Beamten wird der Schulbetrieb am kommenden Montag stundenplanmäßig stattfinden. Dennoch möchten wir Sie darüber informieren, dass die Polizei bereits heute und morgen, verstärkt jedoch am Montag, in sichtbarer Präsenz vor Ort sein wird und dies mit flankierenden Maßnahmen begleitet wird. Am Freitag werden wir in der ersten Stunde eine Klassenvorstandsstunde abhalten und das Thema in den Klassen ansprechen. Wir bitten Sie gleichzeitig, das sensible Thema und die daraus resultierenden Folgen auch mit Ihren Kindern zeitnah zu Hause zu besprechen. Sollte Ihr Kind Hinweise zu diesem Schriftzug haben, bitten wir Sie um umgehende Information an uns bzw. an das Bezirkspolizeikommando Bregenz. Sollte der Verursacher/die Verursacherin bis nach der Klassenvorstandsstunde nicht bekannt sein, ist bei nachträglicher Ausforschung des Verantwortlichen/der Verantwortlichen mit einer Verrechnung der durch den polizeilichen Einsatz entstandenen Kosten zu rechnen.“