76-Jährige auf Schutzweg erfasst und getötet: So hoch ist die Strafe für Alkolenker

Zu schnell und alkoholisiert: Unfallverursacher musste sich vor Gericht verantworten.
Feldkirch 20. Oktober 2023: Eine 76-jährige Frau ist in Dornbirn Haselstauden zu Fuß auf dem Heimweg von der Kirche. Sie ist schwarz gekleidet, es regnet. Zur Überquerung der Straße benutzt sie den Schutzweg. Sie hat einen weißen Schirm und trägt zur Sicherheit Reflektorbänder.
Dennoch – ein sich ihr nähernder Porsche ist mit 61km/h zu schnell. Erlaubt sind an der betreffenden Stelle 40 km/h. Der 26-jährige Lenker ist zudem alkoholisiert. Er hat ein Promille im Blut. Ob die Alkoholisierung ihn zu der schnellen Fahrweise verleitet hat, ist unklar. Das PS-starke Auto erfasst die Frau. Durch die Wucht wird sie zehn Meter weit weggeschleudert und schwer verletzt.
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Keine Chance
Die Rettung bringt die 76-Jährige ins Spital, die Ärzte kämpfen um ihr Leben, doch vergebens. Sie stirbt wenig später an den Folgen des Unfalls. Der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf hat den Unfallhergang analysiert. Genaue Daten waren aus dem Airbag Steuergerät abzulesen. Dieses zeichnet die letzten fünf Sekunden vor einem Aufprall auf. Aus diesen Daten ergibt sich auch, dass der Lenker kurz vor der Kollision mit 59 bis 62 km/h unterwegs war. „Ablesbar war auch, dass die Kollision ungebremst erfolgte und erst nach dem Aufprall eine Vollbremsung eingeleitet wurde“, so der Verkehrsexperte bei der Verhandlung gegen den Unfall-Lenker am Landesgericht Feldkirch.

Erkennbarkeit
Die Situation wurde mit einem Fahrzeug mit gleicher Beleuchtung nachgestellt. An der künstlich beleuchteten Stelle ist laut Wolf eine schwarz gekleidete Person von 66 Metern Entfernung leicht zu erkennen. Und selbst bei 74 Metern Abstand sieht man einen dunkel gekleideten Menschen auf dem Schutzweg noch. Ob der Alkohol auch die Wahrnehmung beeinträchtigte, ist unklar.

In psychologischer Betreuung
Jedenfalls sagt der Angeklagte, der sich in psychologischer Betreuung befindet, dass er die Frau einfach nicht gesehen hat. Die Anwältin Claudia Lecher vertritt als Privatbeteiligtenvertreterin die Hinterbliebenen des Opfers. Sie betont, dass der Angeklagte die Strecke kannte und wusste, dass man dort wesentlich langsamer fahren muss.
Eine Schulklasse hört aufmerksam zu, wie Richter Alexander Wehinger das Urteil verkündet: „15 Monate Haft wegen grob fahrlässiger Tötung, fünf davon unbedingt. Es war einfach so etwas von verantwortungslos“, so der Richter abschließend.
Mehr Sicherheit durch Assistenten?
Sachverständiger Christian Wolf führt auch aus, warum selbst die besten technischen Sicherheitssysteme solche Unfälle nicht verhindern können. „Die Kollision war auch für das Auto, das heißt für das Sicherheitssystem, nicht zu verhindern“, so Wolf. Die Frau ging im rechten Winkel zum Fahrzeug über die Straße, somit erkannte das System die Gefahr nicht. Ob sich Lenker unter Umständen zu viel auf technische Hilfssysteme verlassen, kann der Sachverständige nicht beantworten. Jedenfalls wäre der Unfall bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu verhindern gewesen.