Raser-Auto in Vorarlberg beschlagnahmt: Mit welchem Auto der Fahrer unterwegs war und wie schnell

Falsche Fahrbahnseite, alkoholisiert und mit weit überhöhter Geschwindigkeit in Montafoner Ortsgebiet unterwegs: Autofahrer sorgte für eine Premiere.
St. Gallenkirch Es war am Montag um 15.45 Uhr, als die Beamten einer Polizeistreife auf der L 188 ihren Augen nicht trauten. Im Ortsgebiet zwischen St. Gallenkirch und Gortipohl kam ihnen auf ihrer Fahrbahnseite ein Pkw mit weit überhöhter Geschwindigkeit entgegen.
“Gefährliche Situation”
„Die Situation war schon recht gefährlich“, sagte Rudolf Salzgeber, Leiter der Vorarlberger Verkehrsabteilung, auf Anfrage der VN. Eine Kollision mit dem Polizeifahrzeug konnte verhindert und die Verfolgung des Rasers, der einen über 200 PS starken Audi A 6 lenkte, eingeleitet werden. Schließlich konnte der flüchtige Audi-Fahrer angehalten und kontrolliert werden.

Mit 171 Sachen
Ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest ergab eine erhebliche Alkoholisierung. Wie viel Promille der Mann intus hatte, wollte Salzgeber nicht preisgeben, nur so viel: „Es war deutlich über dem Grenzwert.“
Und das war auch die Geschwindigkeit, mit der der Mann im Ortsgebiet unterwegs war. Es waren sage und schreibe 171 km/h.
Neben der Abnahme des Führerscheins wurde nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz auch die Beschlagnahme seines Pkw durchgeführt. Zumindest vorläufig.
Was mit dem Fahrzeug geschieht, erklärte der Verkehrschef so: „Das Land Vorarlberg verfügt über eine Örtlichkeit in Bregenz, wo beschlagnahmte Autos aufbewahrt werden. Im konkreten Fall wird die Bezirkshauptmannschaft Bludenz innerhalb der nächsten 14 Tage überprüfen, ob der beanstandete Lenker bereits einschlägig aufgefallen ist. Wenn nicht, bekommt er sein Auto zurück, wenn ja, ist es weg.“
Verwaltungsstrafen erhöht
Wie die VN berichteten, gilt seit dem 1. März 2024 die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Regelungen zur Beschlagnahme und zum Verfall von Fahrzeugen bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Gleichzeitig werden die Verwaltungsstrafen für diese Delikte erhöht und die Möglichkeit der Verhängung eines Lenkverbotes – bezogen auf ein konkretes Fahrzeug – geschaffen. Die Novelle sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor. Gegen den im Montafon angehaltenen Verkehrssünder werden mehrere Anzeigen wegen Verkehrsübertretungen erstattet.