Immer noch keine Anklage im Tötungsdelikt Janine G.: Das sagt die Oberstaatsanwaltschaft

VN / 15.03.2024 • 15:02 Uhr
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In dieser Wohnung in Lustenau geschah das Verbrechen im März 2022. vn/hk

Die Zeit drängt: Verlängerte Untersuchungshaft des Hauptverdächtigen nur noch bis Ende April befristet.

Feldkirch Am 4. März 2022 wurde die 30-jährige Dornbirnerin Janine G. in einer Wohnung in Lustenau ermordet. Die kriminalistischen Ermittlungen sollten sich als schwierig und aufwändig erweisen. Denn der dringend Tatverdächtige bestreitet die Bluttat.  Der mittlerweile 29-jährige Vorarlberger befindet sich seit mehr als 24 Monaten in Untersuchungshaft. Zu lange für die gesetzliche vorgeschriebene Höchstfrist von zwei Jahren.

Haftentlassung verhindert

Doch für die Justiz gab es einen Ausweg, die eigentlich zwingende Haftentlassung des Tatverdächtigen zu verhindern. Denn noch offene Verwaltungsstrafen des 29-Jährigen machten eine Verlängerung der U-Haft um zwei Monate möglich (die VN berichteten exklusiv).

<p class="caption">Justizanstalt Feldkirch: Hier harrt der Tatverdächtige noch der Anklage. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span></p><p class="caption"><span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">SYMBOL/PAULITSCH</span></p>

Der endgültige Abschlussbericht des Landeskriminalamtes ging erst Mitte Jänner dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein. Damit steht der öffentliche Ankläger, der den Strafantrag erstellen muss, enorm unter Druck. Unter anderem sind zahlreiche Gutachten zu besichtigen. Doch nur noch knapp sechs Wochen bleiben zur Verfügung, dann ist auch die Frist der verlängerten U-Haft für den Beschuldigten beendet.

Unter Beobachtung

Der Fall „Janine G.“ steht auch bei der übergeordneten Behörde im Sprengel Tirol/Vorarlberg, der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, unter Beobachtung. Das bestätigte den VN Thomas Willam, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft: „Auch wir haben den Mordfall in Lustenau aufgrund seiner langen Bearbeitung im Auge. In diesem konkreten Fall wurden wir jedoch von der Staatsanwaltschaft Feldkirch überzeugt, dass die gesetzliche Überschreitung der Untersuchungshaft und deren Verlängerung ordnungsgemäß war.“

<p class="caption">Die Klägerin musste sich an die zweite Instanz am Oberlandesgericht Innsbruck wenden. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">Justiz</span></p>

Auch Willam ist die Komplexität des Falles bekannt. Die Ermittler des LKA leisteten akribische Arbeit. „Aber vor allem das Rechtshilfeersuchen an die USA bezüglich der damaligen Social-Media-Aktivitäten erwies sich als schleppend. Da ist man auf die Unterstützungsbereitschaft der dortigen Ermittlungsbehörden angewiesen“, so der Oberstaatsanwalt.

Zuversichtlich

Zuversichtlich zeigt sich Heinz Rusch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch: „Wir sind noch dran. Aber der Abschlussbericht liegt nun schon einige Zeit bei uns, und bis zur Erstellung der Anklageschrift wird es nicht mehr lange dauern.“

Kurz hielt sich German Bertsch, Rechtsanwalt des Tatverdächtigen: „Ich habe von der Staatsanwaltschaft noch keine Informationen bekommen.“