Immer noch keine Anklage im Tötungsdelikt Janine G.: Das sagt die Oberstaatsanwaltschaft

Die Zeit drängt: Verlängerte Untersuchungshaft des Hauptverdächtigen nur noch bis Ende April befristet.
Feldkirch Am 4. März 2022 wurde die 30-jährige Dornbirnerin Janine G. in einer Wohnung in Lustenau ermordet. Die kriminalistischen Ermittlungen sollten sich als schwierig und aufwändig erweisen. Denn der dringend Tatverdächtige bestreitet die Bluttat. Der mittlerweile 29-jährige Vorarlberger befindet sich seit mehr als 24 Monaten in Untersuchungshaft. Zu lange für die gesetzliche vorgeschriebene Höchstfrist von zwei Jahren.
Haftentlassung verhindert
Doch für die Justiz gab es einen Ausweg, die eigentlich zwingende Haftentlassung des Tatverdächtigen zu verhindern. Denn noch offene Verwaltungsstrafen des 29-Jährigen machten eine Verlängerung der U-Haft um zwei Monate möglich (die VN berichteten exklusiv).

Der endgültige Abschlussbericht des Landeskriminalamtes ging erst Mitte Jänner dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein. Damit steht der öffentliche Ankläger, der den Strafantrag erstellen muss, enorm unter Druck. Unter anderem sind zahlreiche Gutachten zu besichtigen. Doch nur noch knapp sechs Wochen bleiben zur Verfügung, dann ist auch die Frist der verlängerten U-Haft für den Beschuldigten beendet.
Unter Beobachtung
Der Fall „Janine G.“ steht auch bei der übergeordneten Behörde im Sprengel Tirol/Vorarlberg, der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, unter Beobachtung. Das bestätigte den VN Thomas Willam, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft: „Auch wir haben den Mordfall in Lustenau aufgrund seiner langen Bearbeitung im Auge. In diesem konkreten Fall wurden wir jedoch von der Staatsanwaltschaft Feldkirch überzeugt, dass die gesetzliche Überschreitung der Untersuchungshaft und deren Verlängerung ordnungsgemäß war.“

Auch Willam ist die Komplexität des Falles bekannt. Die Ermittler des LKA leisteten akribische Arbeit. „Aber vor allem das Rechtshilfeersuchen an die USA bezüglich der damaligen Social-Media-Aktivitäten erwies sich als schleppend. Da ist man auf die Unterstützungsbereitschaft der dortigen Ermittlungsbehörden angewiesen“, so der Oberstaatsanwalt.
Zuversichtlich
Zuversichtlich zeigt sich Heinz Rusch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch: „Wir sind noch dran. Aber der Abschlussbericht liegt nun schon einige Zeit bei uns, und bis zur Erstellung der Anklageschrift wird es nicht mehr lange dauern.“
Kurz hielt sich German Bertsch, Rechtsanwalt des Tatverdächtigen: „Ich habe von der Staatsanwaltschaft noch keine Informationen bekommen.“