Geschlechterdefinition mit 14. Das sagt der Familienverband

VN / 17.03.2024 • 16:03 Uhr
Sommerschule an der Volksschule Herrenried in Hohenems
Männlein, Weiblein oder doch was anderes? Schon Kinder können laut Verfassungsgerichtshof auch andere Geschlechtsidentitäten haben. Symbolbild VOl/Mayer

Ja zu einer Welt der Offenheit und Inklusion. Doch Skepsis gegenüber zu früher Thematisierung von Sexualität.

Schwarzach Soll bei Kindern schon im Alter von 14 Jahren eine Geschlechterzuordnung möglich sein, die über “männlich” oder “weiblich” hinausgeht? Mit dieser Frage konfrontiert, reagieren Vertreter von Gesellschaft und Politik unterschiedlich. Tatsache ist: Bei der Nutzung des webbasierten Anmeldesystems für eine Sekundarschule in Österreich sind bei der Frage zum Geschlecht nicht nur die gängigen Antworten “männlich” bzw. “weiblich” möglich. 14-jährige Jugendliche bzw. deren Eltern können zum Geschlecht des Kindes auch die Kategorien “divers”, “offen” und “inter” ankreuzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zu dieser Frage überhaupt keine Angaben zu machen (die VN berichteten).

Anmeldeformular
Ein Formular, das zu Diskussionen führt. Bei der Geschlechterzuordnung sind mehrere Optionen angegeben. Bildungsministerium

Es hat Zeit

Nun hat auch der Vorarlberger Familienverband, wenn auch nicht direkt, aber grundsätzlich zur Frage von sexueller Zuordnung bereits im späten Kindesalter Stellung bezogen. “Entscheidungen, Eingriffe und Fragen zu Sexualität und Fortpflanzung haben Zeit und können deshalb im Sinne der Minderjährigen bis zur Volljährigkeit warten”, wird die Ablehnung einer gesetzlichen legitimen Geschlechterbestimmung mit fünf Optionen im Alter von 14 Jahren durch Katharina Fuchs, stellvertretenden Obfrau des Vorarlberger Familienverbandes, höflich umschrieben.

“Unnötige Zwänge”

Fuchs betont das Ja des Familienverbandes zu einer Welt “der Offenheit und Inklusion. Familie war, ist und bleibt bunt und vielfältig.” Es sei jedoch wichtig, dass “Jugendliche und Kinder bis zur Volljährigkeit von ihren Eltern begleitet, geliebt und in einem geschützten Rahmen aufwachsen und nicht unnötigen Zwängen, Entscheidungen und Kategorisierungen ausgesetzt werden”, führt die stellvertretende Obfrau des Familienverbandes weiter aus.

Katharina Fuchs Familienverband
Katharina Fuchs, stellvertretende Obfrau des Vorarlberger Familienverbandes, gefällt es nicht, wenn Kinder zu früh mit sexuellen Kategorisierungen zu tun haben. Familienverband

Vfgh gab Beschwerde statt

Ganz klar zu einer Geschlechterzuordnung mit mehr als zwei Optionen bereits für 14-Jährige hat sich der Verfassungsgerichtshof 2018 ausgesprochen. Nach der Beschwerde einer Person aus Oberösterreich, die sich nicht der bis dahin gängigen Kategorisierung “männlich” oder “weiblich” unterordnen wollte und mit ihrer Beschwerde beim oberösterreichischen Verwaltungsgericht zuerst abblitzte, wurde die Angelegenheit von den obersten Verfassungshütern anders beurteilt. Die “Beschränkung auf einen binären Geschlechtseintrag” verwehre einer Person die Möglichkeit, “ihre individuelle Geschlechtsidentität adäquat zum Ausdruck zu bringen”.